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Geschrieben von Cordi+Lotte am 07.01.2005, 8:06 Uhr

Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe?

HI Leute,
ich bin Lehrerin in Hessen und möchte im AUgust entweder im Geburtshaus oder im KH ambulant entbinden. Nun meine Frage:
Welche Leistungen werden von Beihilfe und PKV getragen?
In den letzten Tagen habe ich mich schon erkundigt, aber Erfahrungen wären schon hilfreich.
Danke
Cordi

 
6 Antworten:

Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe?

Antwort von KaMeKai am 07.01.2005, 10:48 Uhr

Hallo,
es werden alle ärztlich notwendigen Leistungen übernommen, also Entbindung, Aufenthalt im Entbindungshaus, Erstversorgung des Babys ec.
Nachsorgehebamme und Rückbildungskurs werden bei Attest des Arztes auch übernommen.
Einen Bonus, weil man ambulant entbindet, bekommt man allerdings nicht.
LG
Kathrin

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Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe?

Antwort von desireekk am 07.01.2005, 11:54 Uhr

Was die beihilfe trägt: keine Ahung

was die PKV trägt: das bestimtm der Tarif-> von nix bis alles :-)

Viele Grüße

Désirée

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Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe?

Antwort von Henni am 07.01.2005, 12:35 Uhr

huhu

also die beihilfe ist ebi uns hier immer SEHR nett was das zahlen angeht. Bei der PKV musst du schon direkt anchfragen, gibt ja 1000 unterschiedelich tarife...also selbst vorher klären!! Alles Gute!!

Henni

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Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe?

Antwort von idakrist am 07.01.2005, 15:10 Uhr

hallo!
habe ambulant entbunden und weder mit pkv noch mit beihilfe probleme gehabt. wieso auch, ist doch billiger für die.

auch die nachsorgehebamme wurde problemlos erstattet, mit allem was ich so gebraucht habe an "Mittelchen".

für rückbildungsgymnastik hatte ich ein attest der ärztin, ob ich's gebraucht hätte, weiß ich nicht.

bei fragen bitte mailen.
tschüss ida

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Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe?

Antwort von rubi am 07.01.2005, 15:46 Uhr

Hallo,

ist zwar schon ein bisschen her, aber trotzdem: Beihilfe hat bei mir bei keiner Leistung Probleme gemacht.

Aber die PKV wollte zunächst weder die Geburtsvorbereitungskurskosten noch die Rückbildungsgymnastik zahlen. Weil kein Krankheitszustand gelindert werde... ;-))) naja, bei der Rückbildung finde ich schon, dass was gelindert wurde. Nach Verhandlungen mit der PKV wurde es aber trotzdem gezahlt.

Nun bin ich gespannt, weil ich mittlerweile die PKV gewechselt habe (ja, in meinem Alter, immerhin 36, aber es hat sich noch rentiert). Den Tipp mit dem Attest für die Rückbildung halte ich für gut, werde ich mir merken. Sicher ist sicher.

LG
rubi

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Danke für Infos!!

Antwort von Cordi+Lotte am 07.01.2005, 22:56 Uhr

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