Geschrieben von Trini am 13.11.2003, 10:27 Uhr |
Also vom Gefühl her würde ich sagen...
daß Du Dich in Deutschland auf jeden Fall arbeislos (arbeitsuchend) melden mußt. Da Du aber noch kein Jahr (und auch nicht kürzer) beitragspflichtig gearbeitet hast, wirst Du keine Leistungen bekommen. Deshalb wird das AA auch nicht Deine KV übernehmen.
Eventuell übernimmt es das Sozialamt, aber da bin ich nicht so "beschlagen". Das Einkommen Deines Freundes wird dann allerdings auf die Sozialhilfe angerechnet.
Am einfachsten wäre natürlich heiraten. Dann wären Du und das Baby (noch und in der gesetzlichen KK) beitragsfrei mitversichert.
Alles Gute für Euch
Trini
- wegen Krankenversicherung... - StefS 12.11.03, 16:01
- Also vom Gefühl her würde ich sagen... - Trini 13.11.03, 10:27
Hat jemand von euch spät noch etwas ganz neues gelernt ?
Jobangebot annehmen?
Wer kennt sich aus mit Hilfe vom Staat?
Lohnsteuerkarte...... wie lasse ich nu 2 eintagen??
Hat jemand Erfahrung mit Heimarbeit
Kita - Gewissenskonflikt
Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind