Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Trini am 13.11.2003, 10:27 Uhr

Also vom Gefühl her würde ich sagen...

daß Du Dich in Deutschland auf jeden Fall arbeislos (arbeitsuchend) melden mußt. Da Du aber noch kein Jahr (und auch nicht kürzer) beitragspflichtig gearbeitet hast, wirst Du keine Leistungen bekommen. Deshalb wird das AA auch nicht Deine KV übernehmen.

Eventuell übernimmt es das Sozialamt, aber da bin ich nicht so "beschlagen". Das Einkommen Deines Freundes wird dann allerdings auf die Sozialhilfe angerechnet.

Am einfachsten wäre natürlich heiraten. Dann wären Du und das Baby (noch und in der gesetzlichen KK) beitragsfrei mitversichert.

Alles Gute für Euch
Trini

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.