Alleinerziehend, na und?

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:o( die Ex-Baugesellschaft... ich krieg die Krise.

Thema: :o( die Ex-Baugesellschaft... ich krieg die Krise.

Drecksverein. Öffentlicher Bau, ich glaub das sagt schon alles. Bekomm ich doch heute ein Schreiben von denen, ich solle doch bis spätestens 18.01. (Hallo, es gibt Leute die arbeiten nicht im öffentlichen Dienst?) die im Übergabeprotokoll aufgeführten Mängel beseitigen. Soweit ok, gegen nochmal ein paar Stellen dick überpinseln wäre jetzt nichts einzuwenden, aber ich soll doch die Türblätter auch noch lackieren, sowie die Jalousien die vom Vormieter oder sogar vom VorVormieter an den Fenstern angebracht wurden entfernen (ääähhh was ist mit eventuell bleibenden Löchern?? Darf ich dann noch Fenster zahlen??) Und jetzt kommt der Hammer: ich habe laut Mietvertrag ein Bad im Komplettzustand bekommen, ist ja auch richtig, mit so richtig schicken dunkelblauen Plastik-Klorollenhalter, -handtuchhalter, -Seifenablage, etc. Jetzt wollen die mir unterschieben, ja das ist nicht deren Standard, ich solle das gefälligst tauschen. Jetzt such ich schon wieder die ganze Zeit im Internet nach der Bedeutung starre Fristen, kein Schwein kann das einem sagen, bzw. nirgendwo kannst du dir rauslesen, was das jetzt heisst. In dem Fall der Fälle müsst ich nämlich wirklich gar nichts mehr machen... Und das stimmt auch noch. Aber dafür muss was bestimmtes im Mietvertrag stehen.. Weiss jemand, wie diese Starren Fristen dann aussehen sollen???

Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 20:53



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Starre Fristen heißt, daß irgendwo etwas steht wie "das Bad muß alle 3 Jahre, die Küche alle 4 Jahre gestrichen werden" - also ganz konkrete Zahlen. Gibt es denn kein Übergabeprotokoll? Sowas ist ganz wichtig! Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 20:58



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Doch natürlich gibts ein Übergabeprotokoll, selbst in dem steht, dass im Bad diese Sachen schon vorhanden sind, es steht halt nicht drin, dass die Dinger so schön Blau sind. Die "nette" Frau von dene, die bei der Abnahme dann da war (übrigens die Vertretung von dem der eigentlich das macht, aber die haben ja über Weihnachten geschlossen...),meinte, ja das ist nicht Standard von uns. Wir haben uns jetzt grad entschlossen, dass ich die Bearbeiterin bei dem Verein da morgen anrufe, der mitteile, dass die Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß durchgeführt wurden (Rechnungen für Material sind ja vorhanden), und dass das laut Gesetz reicht, und die anderen Dinge sind wir auch nicht verpflichtet zu, da alles in Ordnung und nicht beschädigt. Das einzige was wir machen, sind die Jalousien von den Fenstern weg, den Keller von den Uraltschränken, die dort wahrscheinlich schon seit Ewigkeiten stehen, zu befreien und den gräßlichen Badetuchhalter (gaaaanz wichtig..) abzumontieren. Aber diese Fristen sind im Mietvertrag mit drin, also eigentlich wäre das ganze streichen nicht nötig gewesen, laut den ganzen fachlichen erklärungen auf verschiedenen Sites hätten wir sie ja dann nur besenrein übergeben müssen. Ach lakack! Da meinst, da hast endlich Ruhe und dann kommen die wieder mit sowas daher..

Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 22:00



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Die starren Fristen sind aber wohl verjährt.Habe letztens dazu ein Urteil gelesen. Bist Du im Mieterverein? Die Frist bis zum 18.01 find ich allerdings gering, das wäre ja etwas mehr als ne Woche.Hast Du sie den zum 31.12 gekündigt oder erst zum 31.1? Gruss Chrissie

Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 09:57



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Hatte zum 31.12.07 gekündigt. Die wollten mich ja drängen, dass ich die Bude bis 15.12.07 übergebe, nur dass ich nicht so blöd war, um ne halbe Monatsmiete in den Wind zu schießen, habe sie erst am 27.12. übergeben. Na eben, die starren Fristen sind ungültig im Zusammenhang mit der Klausel dass eine Endrenovierung stattzufinden hat. Dem Mieterverein werde ich am Montag beitreten. Das Teil ist schon ausgefüllt! Nochmal lass ich mich nicht so veräppeln. Hab die Dame da angerufen und der gesagt, dass ich Schönheitsreparaturen durchgeführt habe, dass Dinge die in Ordnung (also keine Beschädigungen oder sowas/ nur Farbabweichung nicht mehr ganz weiss...) sind, nicht gemacht werden müssen. "Ja dann machen sie halt des was sie meinen...", pampig ohne Ende. Wenn die mir im Nachhinein mit Rechnungen oder sowas kommen, kreuzweise, geht an Mieterverein dann weiter.

Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 14:51



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Hast Du das Übergabeprotokoll noch als Du die Wohnung übernommen hast? Da müßten ja auch die Dinge aufgeführt sein, die vorhanden waren und, ob ggf. die Jalousien in der Wohnung verbleiben sollen, auch die Regelungen, die mit dem Vormieter getroffen wurden zur Renovierung etc. LG Claudia

Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 10:22



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wichtigen Sachen immer auf! Da stehen nur die an die Fenster montierten Jalousien als Übernahme vom Mieter drin. Alles andere nicht. Hab nur leider das Problem, dass ich bei der Übergabe gar nicht dabei war damals, da lag ich mit nem Neugeborenen in der Klinik. Mein Stiefvater war da damals da, zur Not zieh ich ihn mit vor die Baugesellschaft. Naja, was heisst Vormieter? Den hab ich nie kennengelernt. Die Wohnung habe ich damals Mitte Mai 03 angesehen, da war die leer. Bekommen habe ich sie Ende Juni 03. Und das beste: die war ncoh nicht mal gereinigt, das Bad sah aus, da lag sogar noch der Müll der handwerker drin rum, hat sich keiner von dene drum geschert, hab ich alles aufgehoben und denen wieder reingestellt. Kenn ich ja nix!

Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 14:55



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von dem übernommen haben, oder seh ich das Falsch???

Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 14:56