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Wie lange bekommt man als Ehefrau Unterhalt???

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Wie lange bekommt man als Ehefrau Unterhalt???

Andrea-Frauke

Hallo, weiß jemand von Euch, wie lange ich mit dem Unterhalt für mich rechnen kann? Für meine Kleine muss mein Ex-Mann ja bis 18 (+) zahlen. Aber für mich? Wir sind jetzt seit 16 Monaten geetrennt und ich erhalte zum Glück immernoch Unterhalt. Arbeite auch Teilzeit + Mnijob, aber ohne seinen Unterhalt komm ich nicht über ie Runden. Könnt Ihr mir Aukunft geben, wie das bei Euch war/ist. Lieben Dank Andrea-Frauke


KKM

Antwort auf Beitrag von Andrea-Frauke

Bei meiner Trennung waren die Kinder noch klein, Kindergartenplatz gab es erst ab dem 3. Geburtstag. Exakt weiß ich es nicht mehr, ich glaube, ich bekam Unterhalt, bis auch Kind 2 im Kindergarten war, das waren dann 3 Jahre (war bei der Geburt getrennt)


shinead

Antwort auf Beitrag von Andrea-Frauke

Bis zur Scheidung hast Du Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach 3 Jahren Trennungszeit wird die Ehe auch nicht einvernehmlich (sprich: wenn einer der Ehegatten der Scheidung nicht zustimmt) geschieden. Vorher müssen beide Ehepartner sich einig sein oder es müssen eindeutige Hinweise vorhanden sein, dass eine Partei die Scheidung hinauszögert (z.B. neuer Lebenspartner). Betreuungsunterhalt gibt es bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes. Wenn man nachweisen kann, dass aufgrund der Betreuungsmöglichkeiten (muss nachgewiesen werden) die Arbeitszeit des betreuenden Elternteils nicht angehoben werden kann oder das Kind entsprechende Betreuung z.B. wg. Krankheit benötigt, kann der Betreuungsunterhalt verlängert werden. Grundsätzlich solltest Du damit rechnen, dass Du nach dem 3. Geburtstag des Kindes bzw. der Scheidung (was eben später eintrifft) keinen Unterhalt mehr bekommst.


LaLeMe

Antwort auf Beitrag von Andrea-Frauke

wenn das nicht aussreicht, kannst du wohngeld beantragen. ich arbeite auch teilzeit und gibt wohngeld noch zu


mf4

Antwort auf Beitrag von Andrea-Frauke

Du hast 3 große Kinder, 9 Jahre und 2 Teenies. Da bekommst du also keinen Betreuungsunterhalt mehr. Trennungsunterhalt bekommst du bis zur Scheidung und dann nicht mehr.


Chrissie3

Antwort auf Beitrag von mf4

Also, ich weiß nicht, warum hier immer wieder mit Halbwissen um sich geworfen wird. Es hält sich hier hartnäckig das Gerücht, dass Frau wenn die Kinder größer sind, keinen Unterhalt mehr nach der Scheidung bekäme. Das stimmt so nicht. Wie in einem früheren Beitrag (http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=370911&suche=Chrissie&seite=1) bereits beschrieben, hängt das immer vom Einzelfall ab. Es ist richtig, dass der Gesetzgeber den nachehelichen Unterhalt restriktiver handhabt und auch zumeist nur befristet, aber grundsätzlich gibt es ihn natürlich immer noch und es ist fahrlässig Frauen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und Zukunftsängste haben, zu erzählen, sie würden keinen Betreuungsunterhalt mehr bekommen. Das könnte so sein, aber gerade, wenn sie Teenies hat, lässt das auf eine langjährige Ehe schließen, was eher auf einen nachehelichen Unterhaltsanspruch hinaus läuft. Lange Rede kurzer Sinn: ab zum Anwalt- eine Erstberatung kostet nicht die Welt. Wenn man gar kein Geld hat, dann erstmal zu einer der caritativen Beratungsstellen. Viele Grüße und alles Gute! Chrissie


mf4

Antwort auf Beitrag von Chrissie3

Bedingung ist meines Wissen, dass die Ex-Gattin außerstande ist selbst zu arbeiten und das muss sie Frau auch belegen.


Chrissie3

Antwort auf Beitrag von mf4

Gib in der Suchmaschine einfach mal den Begriff "ehebedingte Nachteile " ein. Dann hast du schon einen Grund, der sehr häufig mindestens zum Aufstockungsunterhalt führt. Darüber hinaus wird auch die Länge der Ehe stärker berücksichtigt. Auch das Thema wie die Ehe gestaltet wurde (einer zu Hause/einer arbeitet) wird berücksichtigt. Was in den Köpfen immer noch rumschwirrt, ist die Reform von 2008, die aber 2013 angepasst wurde und auch die Richter haben die Notwendigkeit von Einzelfallentscheidungen längst erkannt. Und je nach Verdienst des höher verdienenden wird z.B. u.U. auch der Bedarf ermittelt und danach richtet sich dann der Unterhalt. Selbst unbefristete Unterhaltszahlungen sind grundsätzlich im Einzelfall (!) immer noch möglich. Ohne Anwalt kommt man da nicht weiter, weil es keine allgemein gültigen Aussagen dazu gibt... Viele Grüße Chrissie


mf4

Antwort auf Beitrag von Chrissie3

Ich finde das ein Unding... die Kinder sind groß, (fast) den ganzen Tag außer Haus. Er zahlt Kindesunterhalt, noch was an die Frau und hat dann einen Selbstbehalt von 1200€. Bei kleinen Kindern sehe ich das ja noch ein, man betreut sie zu Hause oder kann nur wenige Stunden arbeiten wegen Kita.