Mitglied inaktiv
Liebe Ursel, wollte mich noch mal ganz herzlich für deine Mühe bedanken und wegen der Links! Ich habe mir das jetzt alles in Ruhe durchgelesen, was mir nicht ganz klar ist, dass immer wieder ebtont wird, dass es um GESCHIEDENE verwitwete Menschen geht.... Jetzt muss ich nur noch schauen, an wen ich mich da wenden kann. Liebe GRüße von anja
Hallo Anja! Wollte dich auch gerade ansprechen... Also ich habe jetzt die Auskunft: Für die Erziehungsrente ist auch die BFA zuständig. Bekommst du Witwenrente? Wenn nicht, gäbe es Erziehungsrente! Beides geht wohl nicht... Für die Erziehungsrente muss der KV tot sein, man muss EIGENE Rentenansprüche haben (sprich 5 Jahre Anspruchsfrist/Anwartschaften - oder wie das genau heißt). Aber die Versicherungsanstalten haben ein "Formularkästchen" dort gibt es Antrag auf Erziehungsrente. Mit den Angaben, was man alles braucht. Geburtsurkunde und Todesurkunde. Ganz liebe Grüße und du kannst mich gern noch einmal fragen. Meine Freundin hat sich auch zu näheren Hilfestellungen gern bereit erklärt. Erziehungsrente wird NUR AUF Antrag gezahlt (3 Monate rückwirkend). Ursel
Vielen tausend Dank, auch an deine Freundin!!!! Ja, ich bekomme ne kleine Witwenrente und habe schon befürchtet, dass es daran scheitert.. Nichtsdestotrotz werde ich meine Rentenstelle Montag mal anrufen. *knuddleraneuchbeide*!!
meld dich doch, wenn du ein Ergebnis hast.... Vielleicht gibt es ja eine Wahlmöglichkeit?! LG Ursel
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