Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 26.05.2003, 8:09 Uhr

Urkunden des Kindes dem KV aushändigen???

Hi,
mach dir keinen Stress:

1. Hat er bei der Vaterschaftsanerkennung eine Kopie der Anerkennungserklärung erhalten, wenn er eine weitere haben will, dann soll er sich ans Jugendamt wenden (wobei diese Urkunde keine Bedeutung mehr hat).

2. Kann er sich Abschriften der Gebrutsurkunde beim Standesamt holen, gegen kleine Gebühr, entweder nur Abschrift, oder beglaubigt.

3. Originalurkunden besitzt du selber auch nicht, das sind auch nur abschriften. Die Originale sind beim Standesamt, wo sie acuh hin gehören.

4. Das Stamm- oder Familienbuch würde ich nie aus den Händen geben.

5. Wenn er im ÖD arbeitet, benötigt er eine Geburtsurkunde (Abschrift) um zB den Familienanteil des Ortszuschlages zu beantragen.

Wie gesagt, er kann sich dies Urkunden selber besorgen.

Wenn dir aber zB die Geburtsurkunde abhanden kommen sollte, kein Problem, dann hol dir eine neue.... also alles Kin Grund, Angst zu haben.

 
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