jamietim
hallo kann mir vielleicht jemand sagen wie es mit unterhalt aussieht bei: vater hat 1750 euro netto 1. kind ist 8 jahre alt (lebt alleine mit mama) 2. kind ist 2 jahre alt (lebt mit papa+mama zusammen) 3. kind ist 1 jahre alt (lebt mit papa+mama zusammen) wie verteilt sich da der unterhalt unter den 3 kindern?
Wenn 2 Kinder bei dir und ihm im Wechsel leben (so habe ich es verstanden) dann bekommt keiner Unterhalt und jeder 1/2 Kindergeld. Für das Kind, welches bei dir lebt müßte er UH zahlen und du bekämest für das 1 Kind Kindergeld. Du: UH für 1 Kind + 1,5 mal KG Er: 1 mal KG Die Berechnung ist in dem Falle sicher nicht mal eben aus einer Tabelle abzulesen, da er ja 50% des Lebens der Kinder mit bestreitet und nicht nur seines.
nein kind 2 und 3 leben im haushalt mit mutter und vater zusammen, nur der große lebt ohne vater
Wie kann der Vater mit zwei Kindern zusammenleben und mit einem nicht? *grübel* Ahhh, jetzt hab' ich's: Das erste Kind ist von einer anderen Mutter! Ist es so? Also: Ein Kind aus der ersten Beziehung, lebt bei der Mutter, ist 8 Jahre alt. Zwei Kinder aus der neuen (bestehenden) Beziehung, 1&2 Jahre alt. Zunächst ist es unerheblich, ob die Kinder im gleichen Haushalt leben oder nicht. Düsseldorfer Tabelle schauen, Unterhalt für jedes Kind rauslesen, feddich. Aaaaaber: Das wird auf eine Mangelfallberechnung hinauslaufen, und dann wird es knifflig. Meines Wissens könnte dann das Einkommen der neuen Frau in die Berechnung einfließen, wegen dem Selbstbehalt und weil sie ihm unterhaltspflichtig ist. Aber da bin ich mir nicht sicher. Ganz ehrlich: Einen Mangelfall würde ich immer von Fachleuten berechnen lassen, also vom Anwalt oder im Jugendamt. Da können Nicht-Fachleute - zumal in Unkenntnis der weiteren Umstände - nur danebenliegen.
Es ist so, dass der Unterhalt, der für die Kinder, die im Haushalt des Unterhaltsverpflichteten auswachsen, nicht die Düssledorfer Tabelle direkt ranzgezogen wird. Das ist sehr kompliziert und nur durch einen Anwalt zu klären.
Auf jeden Fall durch einen Anwalt ausrechnen lassen. Die Rechnung geht nicht nach Schema "F". Die "Erstfamilie" kann im übrigen darauf drängen, dass der KV sich entweder einen neuen, besser bezahlten Job sucht, oder einen 400-Euro Job annimmt. Er unterliegt der erhöhten Erwerbsobliegenheit und muss sich irgendwie in Lage versetzen Kind 1 den Mindestunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle (272 Euro) zahlen zu können. That's life - weitere Kinder muss man sich leisten können.
hallo es wird eigentlich schon nach der tabelle berechnet,wir lassen es gerade auch vom anwalt berechnen. und das mit dem job stimmt pauschal nicht so,wenn der vater vollzeit arbeitet kommt es auch noch darauf an was für einen job er macht,wenn er z.b. körperlich arbeitet muss er sich nicht noch einen weitern job suchen,solang er vz arbeitet,denn er braucht auch erholungszeiten wurde uns vom anwalt gesagt.
Vielleicht kann er aber in seiner Branche dann den Job wechseln, wenn er woanders mehr Geld verdient. Das hat gerade ein Kollege meines Mannes durch. Der hat jetzt in einem anderen Betrieb angefangen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Bei einem "normalen" 40 Stunden Job war vorher ein 400 Euro Job für den Samstag (insgesamt also unter 60 Stunden, Samstag ist normaler Werktag) angemahnt.
ich habe gehört dass im gem.hh lebende kinder+ehefrau falls verheiratet vorrang bei unterhaltsberechnung haben, dabei war ich immer der meinung kinder gehen in jedem fall vor.
kinder gehen auch vor,sie stehen aber eigentlich auf der selben stufe,es seidenn da hat sich was geändert!
Meines Wissens ist das noch so... meine Freundin hat eine ähnliche Konstellation. Er hat 1 Kind, welches bei der KM wohnt, seiner Ex. Sie hat 1 Kind mit ihm und bekommt grad das 2. und beide leben bei ihnen im Haushalt. Der Unterhalt für das bei der KM (Ex) lebende Kind hat sich nicht geändert.
wenn man verheiratet ist und mit der Frau und Kind zusammenlebt. Und auch nur wenn er nicht so viel verdient und nicht voll zahlt, wenn er ja über dem Selbstbehalt hat wird ja nichts gestreichen.
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