Alleinerziehend, na und?

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Trennung und neue Wohnung!

Thema: Trennung und neue Wohnung!

Hallo! Ich habe mich am Mittwoch von meinem Mann getrennt und möchte so schnell wie möglich aus dem gemeinsamen Haus ( Eigentum) ausziehen. So wie es aussieht,werde ich wohl dann auf Staatskosten leben müssen,da ich kein eigenes Einkommen habe.Bis Juni bekomme ich noch Elterngeld und danach nur noch das Kindergeld für 3 Kinder. Welche Wohnungsgröße steht mir mit 3 Kindern ( 14 und 2 Jahre alt und 9 Monate alt) zu? Danke und L.G.Franma

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 17:54



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Das kommt darauf an wo ihr wohnt bzw wohnen wollt... Das ist nämlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich...

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 18:05



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Wir wohnen in NRW

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 18:19



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Nun ja, genauer gesagt ist es nicht von Bundesland zu Bundesland, sondern von ARGE-Bezirk zu ARGE-Bezirk unterschiedlich. Geh zu Deiner zuständigen ARGE und frage dort nach. Du mußt die Wohnung dort eh "absegnen" lassen. Ansonsten solltest Du zum Jugendamt und Dir den Kindesunterhalt ausrechnen lassen. Und wenn Dein Mann mehr als ein paar Mark Fuffzig verdient, auch den Trennungsunterhalt. Diese Daten wird die ARGE eh haben wollen - spätestens dann, wenn Du den Antrag stellst. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 18:28



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schliesse mich meiner Vorschreiberin an. UNterhalt für die Kinder wirst du auch noch bekommen!

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 18:20



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Ich war gestern bei einer Anwältin.Der Unterhalt ist so gering,das wohl oder übel Hartz 4 für uns ansteht.Sie hat geraten,im gemeinsamen Haus wohnen zu bleiben,wenn es emotional für mich möglich ist.

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 18:29



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Und die Arge soll das Haus dann zahlen? Ich nehem mal an, daß es teurer ist als in einer 4-Raum-Wohnung zur Miete zu leben. Hm... darauf würde ich besser nicht hoffen.

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 18:33



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Die ARGE zahlt die Zinsen + Nebenkosten für ein Haus "angemessener" Größe. Das ist ab und an sogar günstiger als eine Mietwohnung. Mit ein paar Handgriffen (neue Farbe an die Wände, umstellen der Möbel, neue Deko) kann man die Wohnräume erheblich verändern. Vielleicht eine Möglichkeit um dort wohnen zu bleiben? Für die Kinder ist es m.E. Härter wenn sie sich neben der Trennung auch an eine Neue Umgebung gewöhnen müssen... Außerdem kostet ein Umzug immer extra. Ich würde dem Rat der Anwältin folgen. Wenn dann die ARGE nur Übergangsweise bereit ist die Kosten zu zahlen, kannst Du immer noch in Ruhe anfangen eine Wohnung zu suchen... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 01.05.2010, 14:38



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Also wir hatten vor Jahren mal einen Wohnberechtigungsschein. Wir wohnen auch in NRW. Damals waren es in unserem Fall 75 qm mit 3 Personen. Jede weitere Person 15 qm mehr. Wenn das noch so ist, dann wären es bei euch dann 90qm.

Mitglied inaktiv - 01.05.2010, 15:18