Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Neues Wohngeldgesetz und ALG II, hat schon jemand Infos???

Thema: Neues Wohngeldgesetz und ALG II, hat schon jemand Infos???

Hallo, habe grade Post von der ARGE aus dem Briefkasten genommen, ich soll für mein Kind Wohngeld beantragen, da diese Leistung vorrangig ist, gegenüber ALG II. Ich beziehe nur ergänzend ALG II, da ich alleinerziehend bin und nur teilzeit arbeiten kann. Weiß schon jemand genaues darüber? Ich mein wenn ich nun Wohngeld für meinen Sohn bekomme und sein sich daraus ergebender Einkommensüberhang mit zu meinem Einkommen gerechnet wird, fällt mein Anspruch auf ALG II dann eventuell auch weg? Bzw. Muss ich von vornherein auch für mich Wohngeld statt ALG II beantragen? Mein Einkommen ist jeden Monat unterschiedlich, wie würde das bei der Wohngeldstelle gerechnet werden? Mein eigentliches Problem ist aber nun, sollte ich dann auch keinen Anspruch mehr auf ALG II haben, muss ich den KIGA Platz für meinen Sohn selbst zahlen, das kann ich von dem bischen Geld aber nicht, dann muss ich wohl aufhören zu arbeiten Wer hat sich dass denn nun wieder einfallen lassen? Vorallem schreiben die das arbeitssuchende Hilfeempfänger vorrangig Wohngeld zu beantragen haben, sorry aber mein Sohn wird 5 der ist doch nicht arbeitssuchend?

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 17:52



Antwort auf diesen Beitrag

Das neue Gesetz ist selbst bei den Beamten noch nicht bekannt. War gerade vorgestern dort und hab dort mein Formular zur Kindergartenbeitragsbefreiung abgegeben. Dort meinten sie auch, ich solle doch noch Wohngeld beantragen - obwohl ich wahrscheinlich dieses Jahr nichts bekommen würde. Aber nächstes Jahr könnte die Chance größer sein, weil dann anders gerechnet wird. Werde das Formular dann aber erst nächstes Jahr abgeben - was man da wieder alles für Bescheinigungen braucht...

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 18:45



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich habe das schon durch und habe schon seit Mai diese Regelung! Ich habe für meine Kinder (und somit automatisch auch für mich) Wohngeld beantragt. Dieser Wohngeldbetrag wird mir beim Hartz IV als Einkommen angerechnet und damit habe ich keinen Anspruch mehr auf Hartz IV. Ich bekomme lediglich noch einen Zuschuß zur Krankenkasse, da ich mich durch den Wegfall von Hartz IV ja freiwillig selbstversichern muß. Bei dieser Regelung gibt es dann leider auch KEINE GEZ Befreiung mehr und einige andere Vergünstigungen fallen auch weg. Ist schon etwas ungerecht, finde ich. Ich habe keinen Cent mehr, als mit Hartz IV und muß viel mehr zahlen.... Aber nicht mehr lange! Im Januar ist das Ganze erstmal Geschichte! Dann bin ich raus aus dem Bezug von Sozialleistungen! LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 18:51



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo an alle, habe bis jetzt noch nichts vom amt bekommen wegen wohngeld beantragen. Ist es Bundesland abhängig?Komme aus Berlin Danke Angela

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 19:18



Antwort auf diesen Beitrag

Ich hab auch nichts zwingend wegen Wohngeld erhalten - ich könnte es beantragen. Ich bekomme aber kein Hartz IV.

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 19:21



Antwort auf diesen Beitrag

Muss auch einen "fiktiven Wohngeldantrag" für mein Kind machen. Ist eigentlich gesetzeswidrig, da man ja nicht Hartz 4 und Wohngeld gleichzeitig beantragen kann, es ist aber ein neues Gesetz rausgekommen, was das ganze legalisiert. Die Dame in der Wohngeldstelle meinte zu mir, dass das wohl alle betreffen würde, deren Kinder Einkommen beziehen (dazu zählt auch Unterhalt, Halbwaisenrente u.ä.). Was mich allerdings interessiert ist, ob die Hartz 4-Leistungen eingestellt werden, bis der fiktive WG-Antrag "durch ist"? Hab nämlich bis jetzt für nächsten Monat noch nix auf'm Konto, aber viell kommt es ja noch.

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 20:04



Antwort auf diesen Beitrag

o.T.

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 22:14