Alleinerziehend, na und?

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Was ist ein Unterhaltstitel?

Thema: Was ist ein Unterhaltstitel?

Was hat es damit auf sich? Was muss ich dafür tun,dassich den bekomme? Was ändert sich dann für meinen Ex? Momentan ist es so,dass ich Unterhaltsvorschuss bekomme. Mein Ex geht nicht arbeiten, bekommt auch kein Geld vom Amt,weil er bei seiner Mutter lebt und die ihn mit durchzieht. Was würde sich dadurch für ihn ändern? Aber vor allem, was ist ein Titel und wie krieg ich den?? LG

Mitglied inaktiv - 28.12.2008, 20:20



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Hallo, den hast du, wenn Unterhaltsfrage beim Gericht geklärt wrid, ob und wieviel der andere Elternteil zahlen muß. Das ist ein Titel, damit kannsst du dann auch eine Pfändung einleiten, oder eine Beistandschaft einrichten, für das Arbeitsamt ist er auch wichtig, du könntest beim Arbeitsamt nicht sagen, ich verzichte auf Unterhalt, sie wollen also den Titel sehen, egal ob er zahlungfähig ist oder nicht. Es muß eben vom Gericht geklärt werden. Gruß Taram

Mitglied inaktiv - 28.12.2008, 20:39



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mein Mann hat in Freiwillig auf den Jugendamt unterschrieben , also wenn du ihn dazu bekommst geht es auch ohne Gericht . Anja

Mitglied inaktiv - 28.12.2008, 21:00



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der vater meiner kinder hat den auch freiwillig unterschrieben.

Mitglied inaktiv - 28.12.2008, 21:04



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hallo, das es auch ohne Gericht geht - wußte ich gar nicht. Hat mir damals keiner gesagt. Ich bin beim Jugendamt ein und ausgegangen, wieder mal typisch Ämter. Gruß Taram

Mitglied inaktiv - 28.12.2008, 21:21



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Mein Ex hat bis morgen Zeit, ihn zu unterschreiben und ich hoffe für ihn, das er es macht !!! Werde im Januar dann beim JA anrufen, ob er ihn unterschrieben hat... bin ja schon so gespannt....denn auf Gericht habe ich ja Nullinger Lust :-( Susi

Mitglied inaktiv - 28.12.2008, 21:24



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mein ex unterschreibt NICHTS hat er letzte woche wieder grandios bewiesen

Mitglied inaktiv - 28.12.2008, 21:29



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Ich habe eine ähnliche Situation, allerdings bezieht mein Ex Geld vom Amt (würde Deinem auch zustehen, aber wenn Mama ihn durchzieht...) Bin damals über einen Anwalt gegangen (Berechtigungsschein vom Amtsgericht). Es gilt, wer nix hat, muss auch keinen Unterhalt bezahlen. Du musst also ggf. nachweisen, dass Dein Ex sich auch nicht ausreichend um einen neuen Job bemüht, der ihn in die Lage versetzen würde, Unterhalt zu zahlen. Vorher gibt es keinen Titel...

Mitglied inaktiv - 28.12.2008, 21:48



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ich kann nichts nachweisen weil ich ihn nicht sehe... jeder weiss,dass er sich nciht bemüüht, aber in der hand hat keiner was

Mitglied inaktiv - 28.12.2008, 22:06