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Knifflige Frage WBS

Knifflige Frage WBS

onlyboys

Hallo zusammen, ich lebe mit meinen Kindern in einer WBS-pflichtigen Wohnung und habe selbst den WBS. 2 Fragen dazu zu denen ich im Net nichts passendes an Antworten gefunden habe. 1. Verlieren wir die Berechtigung an der Wohnung und fliegen raus wenn mein Partner zu mir zieht? Sein Einkommen übersteigt sehr deutlich die Grenzen, einen WBS bekommt er selbst nicht. 2. Kann der Vermieter sich aufgrund dessen weigern, meinen Partner hier einziehen zu lassen? LG,onlyboys


mf4

Antwort auf Beitrag von onlyboys

Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Einem Vermieter teilt man als langjähriger Mieter doch kein Einkommen mit bzw. das den Partners der einzieht.


onlyboys

Antwort auf Beitrag von mf4

Nein das nicht. Nur leider hat sich mein Partner vor einigen Wochen mal für eine Wohnung in dem Haus, in dem ich wohne, beworben weil er dachte, man könne vielleicht auch ohne WBS einziehen wenn man diesen Ausgleichszuschlag zahlt zur Miete. Da hatte er schon eine fernmündliche Absage meines Vermieters bekommen "Wohnung anmieten NUR mit WBS" Okay, ich und meine Kinder haben ja den WBS, das Mietverhältnis besteht seit 3 Jahren. Aber wenn die zuständige Stelle mal auf die Idee kommt, das Einkommen zu prüfen...dann zählt das Einkommen des Partners dazu. Habe halt Angst dass der Vermieter sich weigert ihn hier einziehen zu lassen und uns gleich alle hochkant schmeißt.


mf4

Antwort auf Beitrag von onlyboys

Sie IST doch angemietet und ich nehme an es bleibt DEINE Wohnung (in der er dann mir wohnt) und wird nicht seine. Ich kenne einige die in solche Wohnungen zogen aber keinen der ausziehen musste, weil er einen besseren Job bekam oder ein Partner einzog. Wenn der Vermieter ihn nicht einziehen lassen würde (kann ich mir nicht vorstellen) dann wäre das eben so... du würdest doch deine Wohnung nicht für einen Mann opfern wollen?


Birgit22

Antwort auf Beitrag von mf4

äh, ja....hab es eben gelesen.


Birgit22

Antwort auf Beitrag von onlyboys

Wenn dem so wäre, würden hier am Ort mind. 50 Wohnungen, wenn nicht sogar mehr leerstehen. Hier wohnen ganz viele, die vor ca. 30 Jahren mal mit einem WBS an die Wohnungen gekommen sind, und mit ihrem heutigen Einkommen sicherlich nicht mehr diesen Schein bekommen würden. Die kann man ja nun nicht alle vor die Türe setzen. Da hat auch bislang niemand nachgefragt. Meine Mutter hat eine solche Wohnung seit 1977, und bewohnt die seit mehr als 25 Jahren ganz offiziell mit ihrem Partner.


onlyboys

Antwort auf Beitrag von Birgit22

Garantiert werde ich meine Wohnung hier nicht aufgeben. Gerade deswegen kamen wir ja darauf ob er wohl mit einziehen kann.


Birgit22

Antwort auf Beitrag von Birgit22

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass Du Deine Wohnung aufgeben sollst.


mf4

Antwort auf Beitrag von Birgit22

Das war die Reaktion auf meine Frage... SIE bleibt ja weiterhin Mieterin und wenn dann würde ich doch eher auf den Mann verzichten als auf meine Wohnung ;)


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von onlyboys

Zur Sicherheit beim Vermieter fragen. Wir haben auch mal mit WBS gewohnt, das hat danach nie wieder einer kontrolliert. Und mal online gucken. Für sich alleine mag er viel zu viel verdienen, aber für Euch alle zusammen ? Die Obergrenze ist schon recht hoch. Aber, und ich denke das ist entscheidend, es ist und bleibt Deine Wohnung und Du alleiniger Mieter, von daher .....


jamelek

Antwort auf Beitrag von onlyboys

WEnn du erstmal drin wohnst, kannst du so reich werden, wie sonstwas, zum Auszug wird keiner gezwungen. Früher mussten Ausgleichszahlungen geleistet werden, glaube aber, dass es die heute nicht mehr gibt, da die meisten Förderungen eh in den letzten Jahren ausgelaufen sind. Und der Zuzug des Lebensgefährten darf auch nicht verweigert werden, es sei denn, es treffen trifftige Gründe dagegen. Das wären Überbelegung oder dein FReund hat bereits eine EV abgegeben, ist dem Vermieter aufgrund von Ruhestörungen usw. bereits bekannt. Sowas halt. Also unter normalen Umständen darf dein Freund mit einziehen und ganz eventuell müsstet ihr eine Ausgleichszahlung (pro QM einen gewissen Betrag vielleicht 1 -2 EUR so in der Höhe) leisten. LG jamelek


nociolla

Antwort auf Beitrag von onlyboys

Ein WBS erleichtert nur die Zuteilung einer Wohnung, wenn man eine sucht oder suchen muß. Da ist er der Berechtigungsschein, eine Sozialwohnung, bzw. mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu bekommen. Hast Du die bekommen, so bleibt die Dir auch so lange, wie Du brav spätestens am dritten des Monats Deinen Mietzins entrichtest, das Haus weder in die Luft sprengst, abfackelst, oder sonstwie permanent gegen die Hausordnung verstößt,- oder bis der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. D. hat sich verliebt, ihr neuer Freund will zu ihr in die Wohnung ziehen. Den Vermieter informiert sie erst gar nicht darüber, schließlich sei doch allgemein bekannt, dass er das nicht verbieten kann. Für die Aufnahme des Partners - egal ob gleich- oder andersgeschlechtlich - braucht man die Erlaubnis des Vermieters. Anders als Ehepartner gelten Lebensgefährten nämlich rechtlich gesehen als Dritte. Als Mieter ist man grundsätzlich nicht berechtigt, seine Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters an Dritte zu überlassen. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat man aber in der Regel einen Anspruch. Nur wenn der Vermieter wichtige Gründe vorbringen kann, insbesondere wenn die Wohnung dadurch überbelegt würde, kann er die "wilde Ehe" unterbinden. So gefunden im Netzt