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Geschrieben von engelsmami am 31.10.2005, 11:02 Uhr

KV war grade hier, will Vaterschaft nicht anerkennen von Mini in meinem bauch.hilfe!!!!

hallo,
hatte heute ein gespräch mit dem KV meiner kinder,

er meinte er wird für mein krümelchen im bauch die vatrschaft nicht anerkennen.
geht das so einfach?
was für wege muss ich machen wenn er die vaterschaft nicht anerkennt?

 
25 Antworten:

Re: KV war grade hier, will Vaterschaft nicht anerkennen von Mini in meinem bauch.hilfe!!!!

Antwort von monschischi am 31.10.2005, 11:08 Uhr

wenn ér von sich aus nicht anerkennt, und du ihn aber angibst- was du hoffentlich tust, wegen dem unterhalt!!!- dann kommt es zu einem vaterschafttest von jungendamt aus und es nimmt trotzdem alles seinen gang. den test zahlt dann er. und dann hat er noch kosten am arsch die ihn sicherlich nicht erfreuen. kannst mich auch mal anmailen, wenn du magst

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Re: monschischi

Antwort von engelsmami am 31.10.2005, 11:13 Uhr

habe dir eben ne mail geschickt

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Re: KV war gerade hier...

Antwort von Suka73 am 31.10.2005, 12:49 Uhr

Du kannst es ja noch einmal im Ruhigen versuchen, ich meine wie Monschischi schon sagt, es kommen nur Mehrkosten auf ihn zu, wenn es zu einem Vaterschaftstest kommt. Solche Männer sind mir echt die liebsten, da fang ich doch fast an zu kotzen!

Viel Glück Dir

LG Sue

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Re: KV war grade hier, will Vaterschaft nicht anerkennen von Mini in meinem bauch.hilfe!!!!

Antwort von RainerM am 31.10.2005, 13:33 Uhr

hi,
wahrscheinlich wirst du bei der Geburt ihn als Vater angeben.

Wenn ihr noch verheiratet seid, ist er automatisch der rechtliche Vater.
Seid ihr nicht verheiratet, dann wird ihn das Jugendamt anschreiben.

Verweigert er die Anerkennung, wird das Jugendamt Klage gegen ihn erheben und es kommt zu einem Test und evtl. Prozess, den er bezahlen darf.

Ausser eine Verzögerung dürfte dich das nicht weiter stören.

Im Übrigen hat er bis zur Anerkennung der Vaterschaft oder bis zur Verurteilung zur Vaterschaft keine Rechte.

Gruss

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Achja...

Antwort von RainerM am 31.10.2005, 13:35 Uhr

.... er darf auch den Unterhalt komplett nachzahlen, da die Vaterschaft ungeklärt war.

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Re: noch eine frage dazu.....was passiert wenn...

Antwort von engelsmami am 31.10.2005, 14:00 Uhr

hallo
ich habe noch eine frage:
was passiert wenn er nun meinen besten freund unterstellt das der nun auch als vater in frage kommt.

ich mein das kann er ja tun.....
muss ich dann was beszahlen? ich muss doch dann irgendwie wiederlegen das dem nciht so ist. wie mach ich das?

habe meinen besten freund auch schon angerufen und ihm meine vermutung erzählt. er war sehr sauer und fragte mich auch gleich wie man das dann beweisen kann das dem halt nicht so ist!


ich habe ja eine beziehung mit meinem ex gehabt, und er weiss eigendlich selber nur zu gut das nur er selbst als vater in frage kommt. aber um mir eine rein zu würgen trau ich ihm so eine boshaftigkeit zu.

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Re: noch eine frage dazu.....was passiert wenn...

Antwort von vallie am 31.10.2005, 14:07 Uhr

DU bist immer außen vor, da das kind der "kläger" ist.
selbst wenn der freund getestet werden sollte, muß der kv alles bezahlen !!!

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Re: noch eine frage dazu.....was passiert wenn...

Antwort von RainerM am 31.10.2005, 14:16 Uhr

hi,
also so ganz kommt es nicht hin.

Wenn der Freuind getestet wird, muss dieser wahrscheinlich den Test bezahlen.

Aber bevor man hier wieter spekuliert, eine Anmerkung:

-Für die Leutchen beim Jugendamt und dem Gericht sind das ganz normale Fälle, die sie schon 100mal gehabt haben.

-Geh davon aus dass sie sich an dem orientieren, was du vorgibst.
Also wird zuerst der von dir benannte mögliche Vater getestet.
Wenn dieser angibt, dass ein anderer auch in Frage kommt, muss er das glaubhaft machen.

-Höchstwahrscheinlich wird aber nur der Mann getestet, den du angegeben hast.
Ist dann der Test negativ, käme der nächste dran.... der seinen test jedoch selber zahlen muss.

-Die einfache Behauptung, dass der andere es ist, genügt nicht.... das Spielchen ist nicht neu.

So musst du also in dich gehen und wenn nur der eine in frage kommt, brauchst du nur iohn angeben.
Kommen beide in Frage, müsstest du beide angeben und es müssen beide zahlen.

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Re: es kommt aber nur der eine in frage m.t.

Antwort von engelsmami am 31.10.2005, 14:23 Uhr

hallo
es kommt aber nur mein ex in frage als möglicher vater.....
ich hatte mit keinem anderen eine intime beziehung.....

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@rainer

Antwort von vallie am 31.10.2005, 14:24 Uhr

also bei einer freundin kamen zwei herren in frage und der kv mußte letztendlich die ganze rechnung begleichen. 100 % so geschehen...

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Re:

Antwort von RainerM am 31.10.2005, 14:49 Uhr

Hi vallie,
es kommt dabei immer darauf an, wie die genauen Umstände waren.

War es zB nur eine böswillige Behauptung des mutmasslichen Kindsvaters, oder hatte die betreffende Mutter tatsächlich eine intime Beziehung zum 2. möglichen Vater?

War es eine böswillige Unterstellung, wie hier bei e.m., dann kommt es hin mit dem was du schreibst.

Hatten aber beide Männer eine intime Beziehung zur Mutter, müssen ja beide Beweis antreten, dass er und nicht der andere der wahre Vater ist.
;o)))

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Re:

Antwort von vallie am 31.10.2005, 15:51 Uhr

rainer,
beide hatten eine intime beziehung zur mutter.
zuerst wurde der eine getestet, negativ und dann der zweite, der war es dann und mußte alles zahlen, da er ja "der schuldige" war. es wurden aber von vornherein zwei potentielle väter angegeben.
da weiß ich nicht, ob ich weinen oder lachen soll....

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Re: @ Rainer und Vallie

Antwort von engelsmami am 31.10.2005, 16:33 Uhr

also bei mir kommt deffinitiv nur ein mann in frage als vater und das ist mein ex.

ich habe halt nur angst das er was anderes behaupten kann/ könnte. und daher auch meine ganzen fragen

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lass dich von ihm nicht unter Druck setzen

Antwort von linda_do am 31.10.2005, 17:37 Uhr

Hi Du,
ich würde mich von ihm nicht unter Druck sezten lassen und zum zuständigen Jugendamt gehen. Dort kann dir sicher weiter geholfen werden. Ich würde in jedem Fall den richtigen biologischen Vater angeben....und nachdem du ja weißt, das kein anderer in Frage kommt, hast du auch nichts zu befürchten....
Ich würde dir und vor allem deinen neuen Lebenspartner davon abraten, das er das Kind rechtlich als seines annimmt.......dazu wäre mir eine Beziehung von so kurzer Dauer noch zu wackelig....
LG
Linde

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Re: @linda_do

Antwort von engelsmami am 31.10.2005, 18:36 Uhr

hallo
das ist etwas untergegangen, ich habe keinen neuen lebenspartner. bei dem anderen mann handelt es sich um meinen besten freund. wie eine beste freundin.....

bin single

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Dann würde ich ihn noch weniger als Vater angeben...

Antwort von linda_do am 31.10.2005, 18:49 Uhr

Hi Engelsmami,
na dann kämme es für mich noch viel weniger in Frage ihn als Vater anzugeben....
LG
Linda

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Re: das hatte ichdoch gar nicht vor

Antwort von engelsmami am 31.10.2005, 21:34 Uhr

ich hatte gar nicht vor meinen besten freund als papa an zu geben *staun*


der KV soll auch mal verantwortung für die dinge zeigen die er in seinem leben tut und wenn er mit einer frau ins bett gehen kann , dann kann er dafür ja wohlaiuch mal verantwortung übernehmen

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Re: @ Rainer und Vallie

Antwort von Angelika49 am 31.10.2005, 21:45 Uhr

guck mal auf mein Posting

http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=54853&forum=109

kann es dir nachfühlen...hab das durch.

gebe ihn als Vater an und schluss ist.

mal sehen was von ihm kommt dann.

lg Angelika

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Re:

Antwort von RAinerM am 01.11.2005, 10:24 Uhr

hi vallie,
also der Staat will natürlich die Kosten eintreiben.

Wenn einer der "Verdächtigen" evtl. nicht leistungsfähig war, kann ich mir vorstellen, dass der Staat dann dort zugreift, wo er etwas bekommen kann.

Aber dass generell - wenn beide an der Dame "aktiv" waren - für beide zahlen muss, ist eigentlich nicht üblich.

Von daher, da ich die Details dort nicht kenne, muss man schon recht vorsichtig sein.

Immerhin hätte die Frau auch mit 10 imtim sein k,önnen.... und warum sollte der echte Vater dann alle Kosten tragen müssen, die Mutter und die anderen Herren aber nichts?

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Re:

Antwort von vallie am 01.11.2005, 12:09 Uhr

hallo rainer,
also wie die sache bei 10 gewesen wäre, weiß ich auch nicht, aber ich weiß es definitiv...der nichtvater war schon zahlungsfähig, der hatte sich einen anwalt genommen, gegen das kind hat er einen titel in höhe der anwaltskosten( verjährung in 30 jahren ! .
ich finde es nicht gerecht, aber es war tatsächlich so...

lg

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Re: *kopfkratz*

Antwort von RainerM am 01.11.2005, 12:45 Uhr

hi vallie,
nun komme ich garnicht mehr zurecht mit deinem FAll:

"der nichtvater war schon zahlungsfähig, ... gegen das kind hat er einen titel in höhe der anwaltskosten( verjährung in 30 jahren ! ."

Ich denke der echte vater musste alles zahlen.... warum hat dann der Nichtvater einen Titel gegen das Kind?!?!?!?!?!

Von daher ist es ja doch so wie ich anfänglich auch meinte, dass jeder seinen Test zahlen muss.
Ob dann im Gegenzug Ansprüche gegen eine andere Seite bestehen, weiss ich nicht.... Anwälte und Staat holen sich das Geld natürlich zuerst dort, wo sie es sicher bekommen.

bye

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Re: *kopfkratz*

Antwort von vallie am 01.11.2005, 13:39 Uhr

rainer,
du sagtest, wenn der nichtvater nicht zahlungsfähig gewesen wäre, würdest du es verstehen, wenn das ja das geld beim vater holt.
der nichtvater wäre aber zahlungsfähig gewesen. außerdem ist er nach dem brief vom ja zu aufforderung zur vaterschaftsanerkennung und anordnung eines vaterschaftstests zum anwalt gegangen, dessen kosten das kind tragen muß, da er ja gewonnen hat.

verstehste jetzt ???

einen ähnlicher fall ist mamaistdiebeste, bzw deren freundin, zwei potentielle väter, zwei tests, der erzeuger trägt die gesamten kosten.

ist alles schon ein paar jahre her, vielleicht hat sich da was geändert...


lg

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Re: *kopfkratz*

Antwort von RainerM am 01.11.2005, 14:14 Uhr

hi,
also denkar ist es für mich dann, wenn ein Mann auf Vaterschaft verklagt wurde und zur Beweisführung gehört, dass ein weiterer Mann mitgetestet wird.

Dann geht es eigentlich nur um eine Klage und der andere ist nur quasi als "Zeuge" (zum Zwecke des Beweises der Nichtzeugung durch ihn *g*) am Prozess beteiligt.

In dem Fall würde nur die Vaterschaft, bzw Nichtvaterschaft eines bestimmten Mannes geklärt werden, der andere ist dann nicht als Vaterschaftsanwerter zu sehen (könnte es aber uU werden *g*).

Aber was mich irritierte war deine eine Aussage, der echte vater müsse dann für beide Zahlen und später dann sprichst du von einem Titel gegen das Kind, den der Nichtvater haben soll.

Heisst ja wohl, dass 1. der Nichtvater was gezahlt hat (zumindest seinen eigenen Anwalt) und 2. dass der echte Vater nicht für ihn gezahlt hat.
cu

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Re: *kopfkratz*

Antwort von vallie am 01.11.2005, 15:19 Uhr

hallo,
dein letzter satz stimmt.
alles was der nichtvater zahlen mußte war
ERST MAL der anwalt.

kann sein, daß das mit der beweisführung so war.
fakt ist, daß der kv ziemlich angepieselt war, damals hat er ca. 7500 DM nur für die beiden tests bezahlt...die mutter gar nichts...irgendwie verkehrte welt oder ?
ich mein, es ist meine freundin, aber gerecht ist das nicht...

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Re: *kopfkratz*

Antwort von RainerM am 01.11.2005, 15:54 Uhr

hi,
jepp, Gerechtigkeit gibt es nicht.... schonagrnicht dann wenns um Geld geht... ciao

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