Elternforum Alleinerziehend, na und?

KV kein Sorgerecht geben

Alleinerziehend, na und?
KV kein Sorgerecht geben

HDiana

Hallo ich bin Franzosin und bin in der 27 SW. Ich war mit dem KV 6 Jahre zusammen, nun sind wir seit 3 Monate getrennt. Er hatte sich in der letzten Monate, und noch mehr, sehr gemein Verhalten, vor allem als ich schwanger wurde. Sei ne Eltern haben finanzielle Probleme und er konnte mit dem Druck nicht umgehen. Er ist Deutscher und lebt 400 km von mir entfernt, wir hatten eine Fernbeziehung. Ich bin vor einem Monat in eine grössere Wohnung umgezogen, da das Kind kommt. Er kam nicht zum helfen, da, er sagte "sowieso Deine Freunde und Eltern helfen dir, ich brauche nicht zu kommen." Das, obwohl ich ihn 2Mal per Telefon darum gebeten hatte. Er suchte immer einen Grund zum streiten, und ich habe ihm mehrfach gesagt, dass es nicht geht, dass ich schwanger bin und seine Negativität meine Schwangerschaft schadet. Wir haben Mitte August den Kontakt abgebrochen, nun ruft er an, und drängt, die Vaterschaftserkennung zu machen. Meine Angst ist, dass er auch das Sorgerecht vor dem Geburt beantragen will. Das will ich ihn auf keinem Fall geben. Er lebt 400 km entfernt und wir haben komplett andere Vorstellungen, was Erziehung anbelangt. Ich habe Angst, dass er mir das Kind wegnehmen könnte oder dass er mir verbieten würde, z. B. ein Monat bei meinen Eltern in Frankreich zu verbringen. Ich füge hinzu, das bisher nur meine Eltern und ich Geld für Babysustattung, Medikamente für mich, Untersuchungen beim Frauenarzt usw ausgegeben haben. was soll ich tun, um ihn das alleinige Sorgerecht zu bekommen? Der Umgang würde ich ihn nicht verweigern, er könnte das Kind auch jede Woche Sehen, kein Problem. Nun will ich selber entscheiden, z. B. Bei welcher Kita das Kind geht, ab und an möchte ich Ferien bei meinen Eltern verbringen, ein Monat, etc. Ich habe Angst, dass er das verhindern würde. Er will in November für die Vaterschafterkennung kommen. Ich habe Angst, dass er auch das Sorgerecht beantragen will. Dürfte er das? Darf ich alleine zum Amt gehen, und ihn als Vater anerkennen, sodass ich kein Sorgerechterklärung unterzeichnen muss? Und er geht ein anderes Mal allein, und unterschreibst die Vaterschaft? Oder soll ich ihn eher überreden, die Vaterschaftserkennung nach dem Geburt abzugeben, sodass ich das Sorgerecht alleine bekommen? Was soll ich machen, um alleine das Sorgerecht zu haben? Und könnte er das einklagen? Vielen Dank für die Antwort, diese Sorge lässt mich nicht ruhen!


sterntaler82

Antwort auf Beitrag von HDiana

Kurz und knapp vor der Geburt würde ich ihm schon mal gar nicht das sorgerecht geben und freiwillig nach der geburt auch nicht. Er kann es einklagen (muss er aber erst mal machen) und hat dann gute chancen das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Selbst wenn der vater kein sorgerecht hat so hat er doch das Recht das kind regelmäßig zu sehen, einfach so einen monat abhauen und ihm so seinen Umgang zu erschweren mag einmal im Jahr für einen Urlaub gehen aber nicht dauernd und ohne absprache. ABER er wohnt 400km eh von euch weg, in der Regel schläft der Kontakt auf dauer eh ein. Mehr als abwarten kannst du nicht. lg


Limayaya

Antwort auf Beitrag von HDiana

langsam, langsam, langsam....du hast ganz viele "was soll ich tun, dass..." geschrieben... Wichtig ist aber erst mal: kannst du finanziell sowohl auf Unterhalt als auch auf staatliche Hilfen wie UHV, Harz4 ect. verzichten? Dann brauchst du letztendlich gar nix tun, außer betonen, dass du dir gar nicht sicher bist, ob er überhaupt der Vater ist. Dann kann nämlich vor der Geburt überhaupt gar nix eingetragen werden. ABER: du kannst nicht einerseits ihm die Pflichten aufbüren wie Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltszahlungen ect. und ihn im Gegenzug jedes Recht verweigern wollen. Und dafür den deutschen Staat bezahlen lassen, geht meiner Meinung nach genauso wenig. Die andere Frage ist: wie sind die Rechte in Frankreich? Hättest du dort automatisch das alleinige Sorgerecht? Dann wäre es eine Möglichkeit, ggf. einfach für die Zeit der Entbindung zu deinen Eltern umzusiedeln? Dann würde es allerdings Sinn machen, nicht beim deutschen JA jetzt eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben zu lassen. Das bringt dann rechtlich Probs mit sich. Verhindern kann er übrigens nicht, wenn du jetzt während der Schwangerschaft kurzfristig zu deinen Eltern zurück ziehst. Solange das Baby in deinem Bauch ist, ist es rechtlich kein eigenes Wesen. Und......gaaaaaaanz entspannt bleiben.......es gibt genug Männer da draußen, denen man während der Schwangerschaft alles unterstellt hätte, bis hin zu "nie mit dem Kind alleine lassen, sonst würde er es bestimmt ertränken"...und die nachher doch ganz gute Väter geworden sind, wenn sie ihr "eigen Fleisch und Blut" erst mal im Arm gehalten haben


Strudelteigteilchen

Antwort auf Beitrag von HDiana

Das Sorgerecht wird überbewertet. Auch mit GSR kann er Dir nicht vorschreiben, in welche Kita das Kind zu gehen hat, einen Urlaub bei Deinen Eltern kann er auch nicht verbieten, und Dir das Kind wegnehmen kann er sowieso nicht. Du mußt ihm das SR jetzt nicht geben. Auch dann nicht, wenn Ihr gemeinsam zum JA geht für die Vaterschaftsanerkennung - das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Nach der Geburt kann er das Sorgerecht einklagen und würde es wahrscheinlich auch bekommen. Aber davor mußt Du wirklich keine Angst haben.


HDiana

Antwort auf Beitrag von HDiana

Danke für alle eure Antworte, sie helfen wirklich sehr! Nach Frankreich für die Entbindung zu gehen, möchte ich nicht. Das Kind ist halb deutsch und hier ist mein "zu Hause" so zu sagen.. ich habe alle die Ärtzte hier und möchte hier gerne das Baby geboren.. dann einfach kein SR geben, und wenn er das einklägt, mal gucken, wie es weiter geht.. soll ich dann auch vor dem Geburt ihn keine Vaterschaftanerkennung unterschreiben? Nun, ihr habt recht, er lebt wohl weit, und mir würde es freuen, wenn er ab und an da ist und ein guter Vater ist, das Kind braucht es. Nun entscheiden bei den Sachen will ich, schlußendlich ist das Kind bei mir..


Holzkohle

Antwort auf Beitrag von HDiana

um Deine eine Frage noch zu beantworten: zur Vaterschaftsanerkennung muss der Vater mit (sonst könntest Du ja auch Brad Pitt benennen) Und Ihr seid nicht verheiratet. Insofern hast Du von Anfang an eh erst einmal das alleinie Sorgerecht. Er kann das ja gerne beantragen, aber das geht nicht "in einem Wisch", wie Du Dir das jetzt vorstellst. Wenn, muss er das eh gerichtlich einklagen - wenn Du dagegen bist. Aufgrund der Entfernung wird es sowieso schwer sein ein gemeinsames Sorgerecht auszuführen. Manchmal braucht man halt schnell mal eine Unterschrift und dann ist derjenige nicht greifbar aufgrund von 400 km Distanz.


mellomania

Antwort auf Beitrag von HDiana

dass du dann unterhaltsvorschuss bekommst oder solche dinge, die der steuerzahler bezahlen soll. wenn er als vater eingetragen ist, muss ER den unterhalt bezahlen und das soll doch auch bitte so sein.