Alleinerziehend, na und?

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Hartz und Ex

Thema: Hartz und Ex

mal wieder. Warum muss der KV seine vermögensverhältnisse offenlegen, Gehalt ist ja nachvollziehbar aber warum alles wenn die KM H4 beantragt? LG

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 17:52



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weil dir dein ex zu unterhalt verpflichtet ist. die ersten drei jahre zumindest.

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 18:12



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Einkommen hat er nicht viel, er zahlt fürs Kind Unterhalt. Aber muss er auch sein vermögen opfern wenn er zb 50000 Euro hat? Muss er komplett den H4 Satz übernehmen?

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 18:13



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Ob und wieviel er eventuell zahlen muss kommt auf diverse Umstände an. Das kann man so pauschal nicht sagen. Der KV ist Dir gegenüber die ersten 3 Jahre unterhaltsverpflichtet. Der maximale Unterhalt richtet sich dabei nach deinem letzten Nettoeinkommen, nicht dem Hartz IV Satz. Persönliche Meinung: Warum sollte die Allgemeinheit zahlen wenn er es kann. Ich finde es richtig so... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 18:31