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Größere Wohnung? wegen - neues Baby und Besuchskind

Thema: Größere Wohnung? wegen - neues Baby und Besuchskind

Hallo, ich bekomme Harz4 und wohne zur Zeit in einer 1 1/2 Wohnung die 55 qm hat. Mein Sohn ist in den halben Zimmer und ich habe mein Wohnzimmer wo ich auch schlafe. Nun bekomme ich im Mai mein Baby und habe für 6 Wochen immer noch meine Tochter bei mir die eigentlich bei ihrem Vater gemeldet ist. Er hat auch das Aufenthalsbestimmungsrecht und wir üben beide geméinsam das Sorgerecht aus. 2 Wochen bin ich mit meinem Sohn allein und dann ist für 6 Wochen wieder meien Tochter bei mir. Nun wollte ich fragen ob ich eine größere Wohnung beantragen kann da es in der Wohnung einfach zu klein ist, in dem Zimmer wo mein Sohn schläft passt nichts mehr rein und das Baby sollte ja auch Ruhe haben. Jetzt hat mir meien Bekannte erzählt das mein Baby erst 1 Jahr alt sein muß bevor es Anrecht auf mehr Platz hat. Stimmt das? Und könnte ich meine Tochter auch als zusätzlich Person angeben da sie ja auch zeitweise bei mir wohnt? Danke euch schon mal

Mitglied inaktiv - 08.03.2012, 14:52



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Hallo soweit ich weiß ist es sehr unterschiedlich ab welchem alter ein Kind mehr Platz brauchen "darf" Wenn es ab Geburt geht dann dürftest du ja 60qm haben, mit deiner großen weiß ich nicht wage aber zu bezweifeln dass sie da mehr genehmigen, dann müssten sie ja auch Unterhalt vom Vater etc. anrechnen, bin aber nciht sicher

von Savanna2 am 08.03.2012, 15:10



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Ich verstehe das nicht, die Tochter ist 2 Wochen beim Vater und dann 6 !! Wochen bei Dir ? Dann ist ihr Lebensmittelpunkt bei Dir und dir steht sowohl Unterhalt zu vom Vater als auch der ALG2 Satz fürs Kind plus Alleinerziehendenzuschlag. Und somit eine größere Wohnung. Was ist denn mit dem Vater vom neuen Baby wenn ich fragen darf ?

Mitglied inaktiv - 08.03.2012, 15:34



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Ich habe das jetzt so verstanden, dass die 6 Wochen, in denen Deine Tochter bei Dir ist, eine Ausnahme ist. Sie wohnt sonst beim Vater ist für kürze Besuche bei Dir, richtig? Für Deine Tochter solltest Du versuchen, Platz zu beantragen. Wenn Du sie regelmäßig bei Dir hast, kannst Du für die Umgangstage auch ALG 2 für sie beantragen. Bleib hartnäckig. Oftmals wird der Antrag einfach abgelehnt. Bei Babys sieht die Sache anders aus. Nicht jede Arge genehmigt sofort "Platz" für das neue Kind. Aber da m.E. sowieso ein Umzug ansteht (wg. dem regelmäßigen Umgang), kann man das gleich mit erledigen. Bleib hart, argumentiere gut und behalte die Nerven!

von shinead am 08.03.2012, 16:38



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Soweit ich weiß darf man ab der 24SSW eine neue größere Wohnung beziehen wenn die bisherige zu klein ist. Du dürftest dann 60m² haben. Mit deiner Tochter ist das meines Wissen so das sie als halbes Kind angerechnet wird was den Platzbedarf betrifft also nicht 15m² mehr sonder 7,5m². Sprich theoretisch dürftest du dann 67,5m² haben. Allerdings ist da jedes Amt anders in der Umsetzung und handhabe dieser Dinge. Am besten mal zur Sachbearbeiterin gehen und mit ihr besprechen. Lg

von Glücksbärchi89 am 08.03.2012, 16:41



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"und habe für 6 Wochen immer noch meine Tochter bei mir die eigentlich bei ihrem Vater gemeldet ist. Er hat auch das Aufenthalsbestimmungsrecht und wir üben beide geméinsam das Sorgerecht aus. 2 Wochen bin ich mit meinem Sohn allein und dann ist für 6 Wochen wieder meien Tochter bei mir. "

Mitglied inaktiv - 08.03.2012, 16:49



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wenn das keine ausnahme ist sollte der kv unterhalt zahlen warum hat er abr und das kind ist meißte zeit bei dir? wer bekommts kindergeld?

von Savanna2 am 08.03.2012, 17:56



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Ich habe schon im SWN nicht alles gerafft... sie hat 45m² der Sohn der bei ihr lebt 15m² Baby 15m² Offenbar steht einem der Wohnraum schon in der Schwangerschaft zu. Jemand im SWN war sich sicher schon in der 13.SSW. Die Tochter ist Umgangskind aber wenn sie tatsächlich immer 2 Wochen beim KV und dann 6 Wochen bei ihr ist... frage ich mich warum jetzt der Platz erst ein Problem wird. Ob es eine Ausnahme ist konnte man nicht eindeutig lesen.

von mf4 am 08.03.2012, 19:38