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Gutachter für Kind wegen Umgang!

Thema: Gutachter für Kind wegen Umgang!

Hallo! Ich wollte mal bei euch fragen ob jemand Erfahrung hat... Mein Sohn (7 )weigert sich strickt Kontakt zu seinem Vater zu haben....ich und auch die Richter haben alles versucht...waren schon bei einem betreuten Umgang...der hat nichts gebracht. Nun muss mein Sohn zu einem Gutachter...er soll da jetzt sein Glück versuchen.... Kennt das jemand? Was macht er? Wir muss ich mir das vorstellen? LG

von dth0106 am 04.02.2013, 09:20



Antwort auf Beitrag von dth0106

Er versucht raus zu finden warum dein Sohn sich so strikt gegen den umgang weigert. So ne art psychologe.Muss ja einen grund haben warum er da partout nicht hin will

von laura86 am 04.02.2013, 10:51



Antwort auf Beitrag von laura86

Ja das er das versucht weiß ich schon...aber er kommt zum beispiel zu uns nach Hause...das finde ich schon seltsam...kenne das so nicht und weiß eben nicht was da alles noch auf uns zu kommt....was genau macht er?

von dth0106 am 04.02.2013, 11:21



Antwort auf Beitrag von dth0106

Der Gutachter wird den Grund ermitteln, warum das Kind sich partout weigert. Da muss es ja einen Grund geben. Was sagt denn Dein Sohn? Ich tippe mal auf die häufigste Ursache: Loyalitätskonflikt beim Kind.

von shinead am 04.02.2013, 11:25



Antwort auf Beitrag von shinead

Das haben schon mehrere andere Psychologen ausgeschlossen.... Dieser Gutachter wurde jetzt nochmal vom KV beauftrag und das Gericht hat es so entschieden.... mein Sohn möchte nicht weil er Ihn bis jetzt auch nicht kannte....er hatte Ihn letztes Jahr kurz durch begleiteten Umgang kennengelernt und sagt es reicht Ihm... Er sagt er hat Ihn angelogen...was genau kann er nicht sagen...ich weiß nicht warum...

von dth0106 am 04.02.2013, 11:34



Antwort auf Beitrag von dth0106

Früher oder später wird der KV einen Gutachter beauftragen, der über die "Erziehungsfähigkeit der Mutter" ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten anfertigen wird. Es ist schlichtweg Deine Aufgabe dem Kind zu erklären, dass der Umgang sein muss. In die Schule muss das Kind ja auch - egal ob es will oder nicht. Eine Frage der Erziehung. Also: Obacht! Wenn in einem solchen Gutachten festgelegt wird, dass Du nicht in der Lage bist das Kind zu erziehen, wird es schwierig für Dich. Vorgeschaltet wird eine Umgangspflegschaft. Gegebenfalls sogar ein Zwangsgeld gegen Dich, weil man bei geringfügigen Begründungen ("er hat mich angelogen" ... hast Du Dein Kind noch nie angelogen? Osterhase, Sandmännchen, Weihnachtmann?) davon ausgeht, dass Du dem Kind zu erläutern hast, dass das kein Grund ist.

von shinead am 04.02.2013, 14:25



Antwort auf Beitrag von dth0106

warum gab es schon meherere gutachten? oder wie und in welchem rahmen wurde das schon ausgeschlossen, dazu noch von mehreren psychologen und nicth einem? wie stehst DU denn zum kindsvater? dein sohn ist sieben jahre alt. wenn du ihm vermittelst, dass es doch spannend ist, endlich den papa kennenzulernen, dann wird dein kind da auch hingehen. ausschlusskriterium natürlich gewalt oder missbrauch, aber hier geht es ja offenbar nur um pillepalle.

von mama.frosch am 04.02.2013, 15:29



Antwort auf Beitrag von dth0106

Irgedwie passt das nicht .... http://www.rund-ums-baby.de/patchwork-familien/Tochter-und-Stieftochter-ein-Zimmer_3839.htm

von Sternenschnuppe am 04.02.2013, 12:07



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

ich habe das durchgesetzt bevor es zu nem richtigen Umgang kommt....weil ich wusste wie seine Wohnverhältnisse sind

von dth0106 am 04.02.2013, 12:55



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ein eigenes Zimmer soll das Kind auch noch bekommen, weil es unzumutbar ist beim älteren Stiefbruder im Zimmer zu übernachten? Und dann bekam das Kind ein eigenes Zimmer und nun will es nicht mehr zu seinem Vater?

von mf4 am 04.02.2013, 12:57



Antwort auf Beitrag von mf4

VORSORGLICH bevor der Umgang stattfindet....

von dth0106 am 04.02.2013, 13:00



Antwort auf Beitrag von dth0106

Wow du stellst ja ganz schöne Ansprüche... stell dir vor es soll Kinder geben, die kein eigenes Zimmer beim Vater haben... unfassbar.

von mf4 am 04.02.2013, 13:05



Antwort auf Beitrag von mf4

Mich wundert jetzt gar nichts mehr, glaube der Junge soll gar nicht zum Vater dürfen.

von Berlinga am 04.02.2013, 13:26



Antwort auf Beitrag von mf4

JAA um Gottes willen was hat das mit meiner Frage zu tun..... Ich möchte nicht schon wieder darüber reden das ja alles so toll sein kann..tausch dich mit Sternschnuppe aus...die hat mehr zu dem tollen Thema zu erzählen....

von dth0106 am 04.02.2013, 13:30



Antwort auf Beitrag von dth0106

Wo habe ich geschrieben dass alles toll ist ?

von Sternenschnuppe am 04.02.2013, 14:54



Antwort auf Beitrag von dth0106

Ich denke schon, dass Kinder das merken, dass es nicht erwünscht ist zum Papa zu gehen. Ich kann mir vorstellen, dass sich ein Kind dann auch gegen den anderen Elternteil sperrt.

von mf4 am 04.02.2013, 15:07



Antwort auf Beitrag von mf4

Oben schrieb sie, dass das schon durch diverse Gutachten negiert wurde... Das wäre ja dann der Loyalitätskonflikt.

von shinead am 04.02.2013, 15:16



Antwort auf Beitrag von dth0106

und versucht das Verhältnis Kind/ Vater Kind/ Mutter zu analysieren. Dadurch soll dann der Grund für die umgangsverweigerung ermittelt werden, so dass man diesbezüglich gegensteuern kann. Du solltest als KM den Umgang fördern und deinen Sohn motivieren, den Umgang wahrzunehmen und zu genießen. Der einzig leid tragende ist andernfalls das Kind. I. Ü. ist begleitender Umgang für ein Kind belastender als 'nur' mit dem anderen Elternteil.

von Catmu am 04.02.2013, 17:12



Antwort auf Beitrag von Catmu

-.- Pass auf, dass der Schuss auf Dauer nicht nach hinten losgeht. Soll vorkommen. Und dann hast DU betreuten Umgang.

von angry.me am 04.02.2013, 19:37



Antwort auf Beitrag von angry.me

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von Sonnenmond am 05.02.2013, 07:14