Alleinerziehend, na und?

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beim kindsvater übernachten lassen?

Thema: beim kindsvater übernachten lassen?

Hallo meine lieben ... ich hoffe einer von euch kann mir weiter helfen bzw. schreibt mir eure meinung! Meine kleine wird im märz 2 und seit knappen 3 monaten macht der vater der kleinen druck das er sie über nacht zu sich holen will.... ich will das aber nicht... es ist zuviel passiert das ich ihm das vertrauen nicht gegenüber bringen kann und will... er sieht sie alle 2 wochen für 2 stunden in meinem beisein, selbst in den 2 stunden versucht er sachen die mich richtig aufregen er gibt ihr trotz meines klaren nein´s spezi zu trinken redet schlecht über mich in meinem beisein, sagt ihr dauernd das er sie bald zu sich holt...macht mich ständig blöd an! in der schwangerschaft wurd er mir gegenüber handgreiflich so das ich im Krankenhaus behandelt werden musste meinte aber leider zu den ärzten das ich nur gestürzt sei die kleine war ne knappe woche in lebensgefahr ! nach der geburt hat er sie erst geleugnet wollte einen vaterschaftstest als der bestätigt wurde das er der vater ist war es aufeinmal SEINE Tochter hat kein unterhalt gezahlt hat die falschen adressen angegeben !!! Seine eltern zahlen mittlerweile den unterhalt der kleinen weil er nich zahlen will... genauso sieht er nich ein das sie noch einen mittagschlaf braucht, wenn sie mal hinfliegt und weint drückt er sie mir gleich in die hand, er hat noch nie die windeln von ihr gewechselt will es auch nicht tun... und er wohnt knappe 130km weiter weg und kommt immer mit dem zug also nich mal den führerschein (er ist 28) er hat eine Drogenvorgeschichte war öfter im knast und war alki (was erst alles später raus kam bzw. das mitm knast) und bei den drogen hat er mir versprochen aufzuhören hat aber in meiner schwangerschaft fleißig geschluckt was letzendlich auch der grund war warum ich ihn verlassen hab. ich hab einfach tierische angst davor die kleine ihm mitzugeben, seh ich das zu streng oder was sagt ihr dazu? selbst wenn ich das mache und es würde etwas passieren dann wäre ich nicht in den nächsten 5 minuten bei ihm... und er verlangt ja von mir das ich sie ihm bringe und auch wieder hole weil ihm das zu teuer ist...und ich ja schließlich auto und führerschein! ich habe angst um mein kind auch wenn er sich die 2 stunden gut um sie kümmert bzw. spielt!!!!! er ist jetzt zum JA gegangen und meinte ich würde ihm das kind verwähren..... -.- hilft mir bitte ich bin echt am verzweifeln

Mitglied inaktiv - 14.02.2011, 20:12



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Hallo, erstmal muss der Vater das Kind auf seine Kosten abholen und wieder nach Hause bringen. Das verklicker ihm mal, ob er die KLeine dann noch holen will ist die Frage. Dann soll er die Kleine in deinem Beisein wickeln, ansonsten kannst du ja nicht sicher sein ob das KInd nicht zwei Tage in den Windeln lässt. Das Ganze würde ich aber trotzdem erstmal mit dem Jugendamt besprechen und auf betreuten Umgang bestehen. Natürlich ist es wichtig das deine Tochter Kontakt zu ihrem Vater bekommt. Aber das sollte natürlich im richtigen Rahmen stattfinden. Lieben Gruss Pinky

von Pinky2 am 14.02.2011, 20:26



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mir ist es bewusst das die kleine rechte auf ihren vater hat genauso umgegehrt aber ich trau mich ja nichmal die kleine allein bei für die zwei stunden bei ihm zu lassen.. ich bin ja immer dabei und so seh ich halt auch extreme fehler eben wie die spezi geben, er hat ihr auf die finger gegeben und das meiner meinung nach grundlos, er ist zu manchen treffen (vorallem am anfang) besoffen erschienen oder gar nich... hat die treffen nur dann wahrgenommen wann er wollte (hat sich die letze zeit aber gebessert) und was für mich eines der schlimmsten dinge war die er gebracht hat das er nicht mal zu ihrem 1. geburtstag erschienen ist sondern verpennt hat und nich mal ne entschuldigung kam -.-

Mitglied inaktiv - 14.02.2011, 20:43



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Als allererstes mal beruhigen und luft holen!!! Er wohnt ein stück weg und kann nicht einfach zu dir und wenn er doch mit dieser Vorgeschichte aufs JA möchte, kann er doch. niemand holt dir das Kind weg, ohne das da einiges geklärt wird und da hast du ganz doll mit zu reden. Keine Panik!! Er kann dir das Kind nicht nehmen. Lass dir mal keine angst machen!

von Sascha1811 am 14.02.2011, 20:27



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.. denn wenn das was du schreibst so zutrifft, hat er kaum eine Chance auf unbetreuten Umgang. Wenn er so verantwortungslos ist, dass Du ihm Euer Kind nicht mal für kurze Zeit anvertrauen kannst, muss das JA hier rangezogen werden.

von angry.me am 14.02.2011, 20:33



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danke für die antwort... das er mir das kind nicht wegnehmen kann ist mir fast schon klar ;) aber mir geht es um die drohungen wie soll ich mir jemals sicher sein das er mir die kleine FALLS sie mal bei ihm schlafen darf auch wieder bringt und nicht sonst wohin mitnimmt? ich wüsste ja nicht mal wo er wohnt -.- er ist schon aufs JA gegangen hab heut extra da angerufen Termin steht auch bald fest und der kerle meinte nur das er erstmal unser beider seiten anhört um uns zu helfen auf eine lösung zu kommen aber ich kenn mein ex im lügen war er schon immer gut!!!! und sind viele drauf rein gefallen leider war auch ich damals so naiv! ich hab einfach nur angst davor das er es wirklich schafft die kleine zu sich zu holen bzw. über nacht zu sich zu holen!

Mitglied inaktiv - 14.02.2011, 20:40



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das problem ist das er sich anderen gegenüber gut verkaufen kann ... und er schafft es jetzt wenigstens mal die treffen pünktlich wahrzunehmen und ohne nach alkohol zu stinken laut seinen angaben trinkt er ja nicht mehr .... aber das funktioniert auch erst seit 3 monaten das heißt für mich noch lange nicht das er jetzt aufeinmal ein anderer mensch ist....und sich total geändert hat letzens hat er sich mir gegenüber versprochen und meinte das se am we ne entlassung von einem kumpel aus dem knast gefeiert haben und sorry aber ich will ganz bestimmt nicht das mein kind unter knastis sich befindet

Mitglied inaktiv - 14.02.2011, 20:47



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Wenn das so ist wie du das beschreibst und er auch im knast war, geh ich mal davon aus das es eine akte gibt und wenn da auch sein drogenzeug drin steht, kann er aufm JA verkaufen was er will. Da wird er mit überzeugendem reden nicht weit kommen.

von Sascha1811 am 14.02.2011, 21:00



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ich nehme mal stark an das es diese akte noch gibt... ich hab mir schon überlegt dem amt zu sagen das ich ihm die kleine allerhöchstens dann mal mitgebe wenn er mir über jahre hinweg regelmäßig nen drogentest machen lässt und auch regelmäßig seine leberwerte checken lässt... mir ist das risiko zu hoch! hier ist die kleine gut aufgehoben meine verwandtschaft ist bei mir meine eltern unterstützen mich super die kleine hat ein super verhältnis zu denen, die umgebung ist sie gewohnt! auf seiner seite sieht das schlecht aus wie gesagt ihn sieht sie alle 2 wochen für 2 stunden in meinem beisein,ihren onkel und ihre tante also seine geschwister hat sie noch nie gesehen die zeigen auch keine interesse und ihre2. oma hat sie 2mal gesehen ist aber sonst zu faul hier runter zu kommen... und ausserdem kennt sie die gegend da oben nicht und ich kenn keine leute von ihm so das ich wüsste das sie gut aufgehoben ist! hab einfach nur tierische angst um die kleine weil ich trau ihm alles zu von kindsentführung bis misshandlung aber ne freundin die beim familiengericht arbeitet meinte nur das meine ängste auch begründet werden müssen aber wie soll ich ihm das nachweisen? es drauf zu kommen lassen bis mal was passiert? nee nee nich mit mir ...

Mitglied inaktiv - 15.02.2011, 00:54



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sucht, ob drogen, tabletten, alkohol oder nikotin ist kein grund, das recht auf umgang zu verweigern. da muß ich dich enttäuschen. ich verstehe deine ängste, aber erst mußt du kindeswohlgefährdung NACHWEISEN. die ist nicht mit drogentests und leberwerten nachgewiesen... ich verstehe dich total, aber der amtsschimmel wiehert diesbezüglich ganz ganz laut! ich würde deine bedenken dem jugendamt schildern und um rat und hilfe bitten.

Mitglied inaktiv - 15.02.2011, 09:56



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du verstehst mich falsch ich will ihm den umgang nicht verweigern ich will einfach nur nicht die kleine bei ihm schlafen lassen...und das ist ja wohl begründet wenn er weiter weg wohnt, sie nur alle 2 wochen für 2 stunden sieht, ihr cola ect. zum trinken gibt und und und

Mitglied inaktiv - 15.02.2011, 10:38



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es ist alles ein frage der absprachen, wo kein kläger da kein richter. wenn er nichts unternimmt, dagegen daß du seiner art von umgang, sprich den übernachtungswunsch, nicht entsprichst, dann ist doch alles paletti. ein mann mit dieser vergangenheit wird sich nicht freiwillig vors jugendamt oder gar vors gericht begeben. insofern hast du mitgestaltungsrecht, wie der umgang auszusehen hat. wenn aber gericht eingeschaltet wird, dann kannst du mit deinem cola etc einpacken gehen, dann wird durch betreuten umgang langsam zu einem normalen umgang hingeführt werden. da kannst du rumpelstilzchen spielen, das wird dir nichts nützen.

Mitglied inaktiv - 15.02.2011, 11:09



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ich hab auch nich gesagt das sie NIE bei ihm übernachten darf aber mir ist das mit 2 jahren noch zu früh er muss mir erst beweisen das ihm seine tochter doch wichtig sein kann und mir reicht es wenn se in die schule kommt das se dann auch ein wochenende zu papa geht

Mitglied inaktiv - 15.02.2011, 12:42



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Wenn die Situation so ist, wie du sie beschreibst würde ich mich mit Händen und Füßen und allen rechtlich möglichen Mitteln gegen diesen Umgang wehren. Letztlich kann er dich nicht zwingen, selbst wenn er Umgangsrecht hat. Zöger es wenigstens alles so lange heraus, bis du die Unterstützung hast die du brauchst für einen betreuten Umgang. Oder so lange bis die Kleine alt genug ist, daß sie sich durch Sprache ausreichend mitteilen kann. Kinder die sich noch nicht verbal ausdrücken können und Kummer, Ängste oder Probleme mitteilen können gehören nicht in Fremdbetreuung und nicht in die Hände eines solchen Vaters.

von faya am 15.02.2011, 10:42



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eben danke so seh ich es auch die kleine ist mir einfach noch zu jung um sie dem mitzugeben

Mitglied inaktiv - 15.02.2011, 12:44



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... m. E. ist sie die Einzige, die das realistisch sieht! Oh ja, er kann das Kind über Nacht bekommen! Cola geben ist nicht schlimm, mein Ex fuhr immer OHNE Kindersitz... Das war auch egal... Knast? Das ist Vergangenheit! Alkohol? Hat er angeblich im Griff! Handgreiflich? Dir gegenüber, nicht dem Kind! Interessiert auch nicht, zumal Du es ja geleugnet hast! Zwei Stunden in Deinem Beisein? Glück gehabt, dass er das bisher mitgemacht hat! Schlecht über dich reden? Wird er das zugeben? Will Dir keine Angst machen aber ich WEISS auch, dass Pferde kotzen können! Aus meiner eigenen Erfahrung! Drücke Dir dennoch die Daumen und bin gespannt, wie es bei dir weitergeht! LG

von carisma21 am 15.02.2011, 15:14



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Stimmt ja schon und hast mit grosser wahrscheinlichkeit recht. Mal ganz von ihrem fall abgesehen hab ich da mal ne Frage. Alkohol, klar, ist legal und viele Eltern trinken. Da wird man nicht weit kommen mit. Wenn aber jetzt der KV oder auch die KV im BTM-Register vorbestraft und als Abhängiger verzeichnet ist. Wie ist es dann? Kann ich dann nicht erwirken, das der oder die nur Umgang unter aufsicht mit dem Kind hat? Lg sascha

von Sascha1811 am 15.02.2011, 15:22



Antwort auf Beitrag von carisma21

du findest es also in ordnung das er trotz kaum bezug die kleine gleich über nacht mitbekommen soll? ohne das er sich jemals richtig mit ihr beschäftigt hat? ich muss zwar sagen er spielt echt schön mit ihr aber die kleine erkennt ihn nicht mal als vater sondern nennt meinen besten kumpel papa..... und was mir halt schon öfter aufgefallen ist wenn sie müde wird oder irgendwas macht wo ihm nicht passt ist er schnell überfprdert schreit sie an oder gibt ihr grundlos auf die finger... sry aber wenn er schon bei 2 stunden überfordert ist wie soll das dann aussehen wenn er sie länger und über nacht hat?

Mitglied inaktiv - 15.02.2011, 17:12



Antwort auf Beitrag von Sascha1811

jein. du kannst einen betreuten umgang erwirken. der wird aber darauf hinauslaufen, daß es ein normaler umgang wird. nur weil jemand abhängig ist, schadet er nicht per se einem kind. kuck mal, wieviele mütter MIT kindern in entzugskliniken sind. denen müßte man dann ja die kinder gleich nehmen. oder wieviele substituierte mit kindern zu den abgabestellen wandern....

Mitglied inaktiv - 15.02.2011, 17:12



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meine liebe anne, du bist mit deinen 21 jährchen viel zu emotional. ich rate dir, meine zeilen nochmals zu lesen und zu verinnerlichen, was ich geschrieben habe. so lange euer gezeter unter euch bleibt, kannst du wollen was du willst. du wirst dich vll auch durchsetzen, wenn dein exi angst vor ämtern hat. wenn es ans eingemachte gehen sollte, dann kannst DU wollen was du willst. und was WIR in ordnung finden, spielt überhaupt keine rolle und kein mensch hat gesagt, du sollst das kind zum übernachten überlassen. ich schilderte die rechtslage. und die interessiert weder das cola noch zu wem dein 2jähriges kind papa sagt. du mußt beweisen, daß er dem kind geschadet hat/schadet. kannst du das irgendwie verstehen? BEWEISEN. dann kannst du ansprüche stellen oder irgendwas versuchen zu verlangen.... hast dir halt den falschen vater ausgesucht. so ganz unbeleckt wird er auch bei zeugung nicht gewesen sein.

Mitglied inaktiv - 15.02.2011, 17:17