Elternforum Alleinerziehend, na und?

Ausgang meines Beitrags vor einiger Zeit " Mutter hällt sich nicht ans Urteil"

Alleinerziehend, na und?
Ausgang meines Beitrags vor einiger Zeit " Mutter hällt sich nicht ans Urteil"

mirico11

Hi, hier nochmal eine kleine Zusammenfassung für die, die es nicht mitverfolgt haben : Es geht um meinen Bruder, seine Ex hat kurz nach der Trennung einen anderen geheiratet, ist weg gezogen und wollte jetzt mit dieser Konstellation glücklich werden, der Papa sollte sich nicht mehr sehen lassen. Sie hat trotz bestehendem Gerichtsurteil ihm seine Tochter verwehrt, ich glaub es sind jetzt schon fast 5 Monate ! Gespräche beim Anwalt, Jugendamt, Polizei, Gericht, Psychologen und Ärztliche Gutachten haben sich bis heute hingezogen. ( Er hatte laut Gericht ein Umgangsrecht auf jedes 2. WE von Sa-So) Und jetzt das Ergebnis der heutigen Verhandlung: Alle Anschuldigungen gegen meinen Bruder konnten wiederlegt werden ( er sei gewalttätig, alkoholsüchtig, würde sie belästigen......) Er behält das Sorgerecht, bekommt die kleine schon ab diesem WE und ab jetzt sogar endlich von Fr-So, jedes 2.WE, über Weihnachten 4 Tage und in den Sommerferien 2 oder 3 Wochen :) Mein Bruder hat darauf verzichtet ihr eine Strafe zu geben sonst hätte sie eine bekommen, in Zukunft wenn sie sich nicht an das Urteil hält, muss sie allerdings die Kosten rückwirkend für diese Verhandlung heute, für die nächste auch tragen und bekommt noch eine Geldstrafe. Sollte sie wieder durch falsche Angaben das Sorgerecht in Frage stellen, wird geprüft, ob es nicht besser wäre es dem Jugendamt zu übertragen ! Sie muss ihn sogar jetzt in die Wohnung lassen, damit er auch mal die Wohnung und das Kinderzimmer sehen kann :) Wir freuen uns, endlich die kleine Maus wieder zu sehen :) Lg


mf4

Antwort auf Beitrag von mirico11

Das ist toll für Papa und Kind aber gegen meinen Willen jemanden in meine Wohnung lassen würde ich dennoch nicht.


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von mirico11

Ne, ich auch nicht. Wie begründen sie das denn ? Und wieso aufs JA übertragen ? Auf ihn alleine wäre dann angebracht. Drücke Euch die Daumen dass sie begreift und nun den Umgang nicht mehr verhindert. Kennen das auch zu gut.


mirico11

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das sie ihm das Kinderzimmer zeigen muss, hat mich auch verwundert, vor allem läuft die Wohnung auf ihren Mann !? Begründung weiß ich nicht, die Verhandlung war nicht öffentlich. Übertragung aufs JA, weil sie sie ihr nicht weg nehmen wollen, sie kann dann weiter bei ihr bleiben, also wäre es doch falsch, wenn nur er das Sorgerecht hätte, oder ? Es würde dabei nur darum gehen, das das JA bestimmt, was für die Maus gut ist, da es die Mutter nicht sieht. Hoffen wir einfach mal, das sie sich jetzt dran hält und es nicht weiterhin nur Streit gibt !!!


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von mirico11

Aber das Kind hat einen Vater, und wenn sie für nicht erziehungsfähig gehalten wird, dass man ihr das Sorgerecht nimmt, dann bekommt er es. Oder ist er auch nicht erziehungsfähig, dass dem was im Wege steht ? Könnte er das Kind ganz nehmen ? Sorry für die Fragerei, aber ich habe das noch nie gehört, solange ein Vater vorhanden ist der sich kümmert und für das Kind da sein will.


mirico11

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Seine große Tochter (15 Jahre) aus anderer Beziehung lebt auch bei ihm ! Aber die Ex und Mama der kleinen ist eine gute Mutter, niemand möchte ihr die kleine weg nehmen. Das einzige Problem ist, das sie eben alles versucht um den Papa los zu werden. Ich denke der Richter wollte ihr nur noch mal klar machen, das es hier nicht um sie geht, sondern ums Kind und das sie das endlich akzeptieren muss und sie sich da zusammen reißen soll. Die Drohung mit dem JA sollte also somit bedeuten, das der Umgang auch ohne ihre Einwilligung durchgesetzt wird ! Weißt du was ich meine ?


Keldana

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

"Aber das Kind hat einen Vater, und wenn sie für nicht erziehungsfähig gehalten wird, dass man ihr das Sorgerecht nimmt, dann bekommt er es." Wo steht denn etwas davon, daß sie für nicht erziehungsfähig gehalten wird ??? Klar sind Lügen nicht unbedingt etwas gutes, aber im Fall des Falles könnte man der Mutter auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen, um den Weg für das JA frei zu machen, das Kind für die Besuche zum Vater zu geben. Das heißt aber nicht, daß man das Kind damit komplett zum Vater geben und aus seiner gewohnten Umgebung reißen möchte.


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von Keldana

Ein Widerspruch. Und es gibt Urteile in denen die Kinder dann zum Vater zogen. Stichwort : Bindungstoleranz


mirico11

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja, hört sich im ersten Moment wiedersprüchig an. Sie sorgt gut für ihre Maus und ist eine fürsorgliche, liebevolle Mutter, ihre Tochter ist ihr ein und alles. Sie ist aber eine schlechte Ex, die einfach ihre Probleme und ihren Zorn an meinem Bruder auslässt. Sie kann noch nicht unterscheiden, zwischen der Expartner Beziehung und der Vater Kind Beziehung !


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von mirico11

Gut sorgen und den Vater entziehen ? Ne, das ist wie schlagen und ansonsten aber super sein und teures Spielzeug kaufen, das macht das schlagen auch nicht besser. Meine Meinung :-)