Alleinerziehend, na und?

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AHHHHHH ich könnt mich doch schon wieder aufregen.... Makler

Thema: AHHHHHH ich könnt mich doch schon wieder aufregen.... Makler

ich hatte am anfang der woche bei immobilienscout wegen einer wohnung ne anfrage gemacht, hatten jetzt für heut nachmittag nen termin ausgemacht. gestern abend rief noch ein vermieter an (über quoka gefunden) und es kam raus das es um die selbe wohnung geht, einmal über makler einmal über privat. hab jetzt den maklertermin absagen wollen (wegen maklergebühren) jetzt rief dich an, und teilte mit, dass ich aufgrund der anfrage und der Terminbestätigung (die ich ja gestern abend gleich abgesagt habe) trotzdme maklergebühren zahlen müsste. stimmt das so? kennt sich ja jemand aus? bzw. wen kann ich bei so was fragen?!?!?!?!

von engelchen_lpz am 12.11.2010, 10:02



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Ich denke Maklergebühren zahlst du nur, wenn du die Wohnung nimmst? Ich meine mal gelesen zu haben, das du die Maklergebühren zahlen musst, auch wenn du privat gemietet hast, wenn die Wohnung außerdem über einen Makler angeboten wurde. Wirrer Satz, aber ich hoffe du verstehst mich. Für den Besichtungstermin zahlt man keine Maklergebühren, meine ich.

von Fröschli am 12.11.2010, 10:05



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das heißt ich muss wirklich maklerprovisionen zahlen, auch wenn die Besichtigung wie auch der Mietvertrag über den privaten Vermieter läuft, bloß weil der auch noch nebenbei nen makler beauftragt hat?!?!?! wäre ja happich!!!

von engelchen_lpz am 12.11.2010, 10:08



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Kommt auf den Maklervertrag an. Die meisten haben sich natürlich abgesichert...da Du den Maklertermin schon vohrher hattest heißt das, daß Du über ihn auf die Wohnung aufmerksam wurdest und rein rechtlich ist die Courtage damit fällig, wenn Du dort einen Mietvertrag unterschreibst... Alleine für einen Besichtigungstermin würde ich sicher keine Gebühren zahlen - war ja auch nichts vereinbart. lg heike

von Möhrchen am 12.11.2010, 10:13



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...hast Du schon Nachricht bekommen?

von Möhrchen am 12.11.2010, 10:18



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:-(

von engelchen_lpz am 12.11.2010, 10:21



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Hattet ihr einen Termin ausgemacht oder eher auf Zuruf? Als ich mal mit einer Freundin zusammen zu Studizeiten eine Wohung angesehen hatte, kam gut 2 Wochen später die Zusage...wir hatten diese - damals Wunschwohnung - schon abgeschrieben... Daume sind weiter gedrückt!

von Möhrchen am 12.11.2010, 10:28



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hab jetzt grad mit nem Spezialisten dafür telefoniert (manchmal lohnt es sich doch bei einer landesbank zu arbeiten ;-) ) rein rechtlich hab ich wirklich die A-Karte ... da ich die adresse des Objektes über den Makler bekommen hab, auch wenn ab jetzt alles über den vermieter laufen würde. das einzigste was ich machen könnte, wäre nach unterschreiben des MIetvertrages (falls ich die wohnung will und bekomme) versuchen mich mit dem Makler zu einigen (evt verzichtet er drauf oder wir finden einen vergleich oder so) aber wenn er auf die komplette summe bestehen würde, wäre das ein fall fürs gericht... dort wird zwar auch meistens ien vergleich gemacht, aber mit anwaltskosten (ist in der rechtsschutz nicht mit drin) komm ich dann evt. genauso teuer wie wenn ich es gleich komplett zahle sind mal schwer gespannt heut mittag um 16 urh ist besichtigung

von engelchen_lpz am 12.11.2010, 10:51



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Meines Wissens müsstest du sogar zahlen, wenn du mit dem Makler gar nichts zu tun gehabt hättest. Entscheidend ist, dass der Makler die Wohnung überhaupt anbietet. Ich versteh auch den Vermieter da nicht, wieso er zweigleisig fährt.

von berita am 12.11.2010, 13:04



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hallo ich hab damals die nummer für meine jetztige wohnung von einem hausbewohner bekommen,direkt die nr. der vermieterin. sie hat mich direkt eingeladen die wohnung zu besichtigen. sie sagte eigentlich läuft diese über einen makler,den hat sie dann aber kurzerhand "entlassen". wir haben die wohnung bekommen.

Mitglied inaktiv - 12.11.2010, 14:24



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Nein, du zahlst nur dann wenn der Makler dir Kenntnis von der Wohnung gegeben hat. Und die kanntest du schon.

von Pamo am 12.11.2010, 17:10



Antwort auf Beitrag von Pamo

Anscheinend hattest du noch nicht alle Informationen bevor der Makler eingeschaltet wurde. Ist das wirklich so, so wirst du nicht um die Maklergebuehr herum kommen.

von Pamo am 12.11.2010, 21:02