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Geschrieben von Murmeline am 25.01.2006, 12:14 Uhr

@Rio wegen Umzug

Habe erst jetzt die Diskussion gelesen.

Grundsätzlich ist im Rahmen der "mietsenkenden Maßnahmen" der Verweis auf einen derartigen Umzug zulässig - allerdings nur innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der jeweiligen ARGE. (D. h. der hier von jemandem genannte Umzug von MUC nach MVP käme nicht in Betracht, sondern nur innerhalb des ARGE-Bezirks;-).

Es kommt nun darauf an, dass die betroffene Familie möglichst UMGEHEND stichhaltige NACHWEISE dafür zusammenträgt, dass der geforderte Umzug UNZUMUTBAR ist. Diese Nachweise können beispielsweise sein:

Bescheinigung vom Arzt/Krankenhaus/SPZ usw., wonach das kranke Kind auf bestimmte Behandlungen/Therapien/Förderung etc. dringend angewiesen ist

Nachweise über intensivste Arbeitsbemühungen der Eltern unter Verweis auf die durch die großeltern gewährleistete Kinderbetreuung

ärztliche/psychologische Bescheinigung über Unzumutbarkeit eines Schulwechsels

Ebenso sollte die Familie deswegen schnellstmöglich Kontakt zu einer gemeinnützigen Organisation am Ort Kontakt aufnehmen und um Intervention bei der ARGE bitten. Das könnte sein: Caritas, Diakonisches Werk, AWO, Pro Familia, Sozialdienst kath. Männer/Frauen, Ratsmitglied einer hier als geeignet empfundenen Partei...

LG Murmeline

 
7 Antworten:

Re: Danke

Antwort von Rio am 25.01.2006, 12:36 Uhr

Hallo,

tatsächlich eine Antwort auf meine Frage und keine allgemeinen Unterstellungen gegenüber Alg2-Beziehern. Vielen Dank dafür.

"...käme nicht in Betracht, sondern nur innerhalb des ARGE-Bezirks;-)."

Jepp, das war einer der Hauptpunkte, die ich wissen wollte: welche Regelungen und Grenzen es gibt.

Ich habe mittlerweile rausbekommen, dass stets die Berücksichtigung des Einzelfalls nötig ist und die Arge nicht pauschal von jedem einen Umzug "verlangen" kann.

Ich denke auch, dass vor allem aufgrund des kranken Kindes ein Umzug nicht zumutbar ist.

Ich werde deine Tips unverzüglich weiterleiten.

Danke nochmal,
Rio

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Gern geschehen, viel Glück!!!......o.T.aber LG

Antwort von Murmeline am 25.01.2006, 12:37 Uhr

Murmeline

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Re: @Rio wegen Umzug

Antwort von joey am 25.01.2006, 12:56 Uhr

Ich hätte meine Zweifel solche Gründe zu akzeptieren:

Bescheinigung vom Arzt/Krankenhaus/SPZ usw., wonach das kranke Kind auf bestimmte Behandlungen/Therapien/Förderung etc. dringend angewiesen ist------> Diese Therapien sind nicht in der großstadt möglich???? Eher unwahrscheinlich. Zudem ist der neue Wohnsitz lediglich 20km entfernt.

Nachweise über intensivste Arbeitsbemühungen der Eltern unter Verweis auf die durch die Großeltern gewährleistete Kinderbetreuung-----> in der Großstadt keine Kindesbetreuung möglich? Auch unwahrscheinlich.

ärztliche/psychologische Bescheinigung über Unzumutbarkeit eines Schulwechsels----> Die Begründung dazu würde mich echt interessieren. Aus rein körperlichen Gründen kann ich mir das nicht vorstellen. Psychisch gesehen zwar schon eher. Hierfür war jedoch bei Rio kein Anhaltspunkt da. Wir wissen lediglich das das Kind krank ist.

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Noch etwas bedenken...

Antwort von Ralph am 25.01.2006, 13:05 Uhr

Hi Rio,

ganz kurz nur:

Atteste alleine genügen bei uns (Hamburg) z.B. nicht zwangsläufig. Ich verlange evtl. eine Schweigepflichtsentbindungen für den attestierenden Arzt und mache dann eine Anfrage beim Gesundheitsamt. Das ist für mich die Stelle, die dann selbst noch einmal prüft, ggf. auch den entsprechenden Arzt rückruft.

Das soll letztlich Gefälligkeitsattesten entgegenwirken.

Wie es bei Dir gehandhabt wird, kann niemand sagen. Es gibt entgegen anderslautenden Behauptungen definitiv KEINE bundeseinheitliche Regelung. Alles, was mit der Wohnung (und damit auch Umzug) zusammenhängt, hat jede Kommune für sich geregelt.

Und eine km-Grenze zu nennen, ist ebenso unsinnig. Hamburg z.B. hat eine Ost-West-Ausdehnung von knapp 50km, Nord-Süd-Ausdehnung von rund 45 km. Grundsätzlich wäre es kein Thema und zumutbar, einen Umzug von der Wedeler Stadtgrenze (Wedel ist westlicher Vorort Hamburgs) ans Elbaufer im Südostteil Hamburgs zu fordern. Das wären etwa 46 km.

Einer Mutter habe ich gerade erklärt, daß das soziale Umfeld des Kindes keine Rolle spielt. Meine Begründung ist knapp, klar und knallhart: Umzüge gehören zum Leben, bei dem einen mehr, bei den anderen weniger. Eine besondere Härte kann ich nicht sehen. Ich muß dazu sagen, daß es sich um einen "0815-Fall" handelt, eine keine Spezialtherapie, die nur am derzeitigen Wohnort durchgeführt werden könnte o.ä., die Miete aber ist um über 300,- € zu teuer, und da ist die Lage nun mal eindeutig. Der Mutter habe ich auch mitgeteilt, daß kein Anspruch auf einen bestimmten Stadtteil besteht, sie sich also überall bemügen muß.

Da ich aber weiß, daß für 409,- € zzgl. Heizung für 2 Personen der Wohnungsmarkt in Hamburg völlig zusammengebrochen ist, es die Wohnungen zwar gibt, aber eben nicht in genügender Anzahl, reichen mir seriöse und ehrliche BEMÜHUNGEN bei der Wohnungssuche aus. Alibi-Versuche reichen nicht.

So, 50km in einem Flächenbundesland sind aber Welten, auch und gerade, was die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr angeht. Ein Dorf, in dem 4x am Tag der Bus fährt, kommt trotz unschlagbar günstiger Miete wohl nicht in Betracht, wenn es darum geht, möghlichst bald Arbeit zu finden. Umgekehrt muß aber gerade aus solch einem Dorf weggezogen werden, wenn die Miete zu hoch und die Jobaussichten strategisch gleich Null sind. :-)

Einzelfallprüfung eben... :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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@joey: Kinderbetreuung... Anspruch und Wirklichkeit...

Antwort von Ralph am 25.01.2006, 16:31 Uhr

Hi Joey,

naja, das mit der Kinderunterbringungsmöglichkeit ist auch sehr verschieden. Da staune ich immer wieder, wie unterschiedlich da die Standards sind.
Eine sehr gute Freundin von mir aus Köln sucht händeringend einen KiTa-Platz, in dem die Betreuung länger als 16.00 Uhr stattfindet. Nichts zu machen. Sie hatte schon ein lukratives Job-Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders in ihrem alten Beruf, Vollzeit, Loslösung von ALG2 wäre gegeben, allein... es gibt keine passende Betreuung. Für ein Schlüsselkind ist das Kind noch etwas klein (1.Schuljahr). Resultat: Sie jobbt weiter auf 400,- €-Basis, bezieht weiterhin ALG2, und bis auf weiteres kein Vollzeitjob realisierbar. Das ist in Köln, keine kleine Gemeinde, die aus dem allerletzten Finanzloch pfeift und auch im Haushalt wenig umstrukturieren kann.

Auch in Hamburg sind die entsprechenden Stellen vom Senat rigoros zusammengestrichen worden, viele Einrichtungen mußten Gruppen oder sogar ganz schließen mit weitreichenden Folgen vor Ort.
In diesem Zusammenhang empfinde ich die allseits beliebten Sonntagsreden unserer Politiker als besonderes Ärgernis.

Nein, Joey, wenn wir uns strategisch über die Jobaussichten gerade Alleinerziehender unterhalten wollen, muß erst unser Staat in Vorleistung treten und flächendeckend die Kinderbetreuung so sicherstellen, daß beispielsweise auch ein Arbeitsweg von täglich 60 - 90 Minuten realistisch wird. Sonst sind diese Menschen ja wieder auf einen eng begrenzten Kreis beschränkt, in dem sie sich bewerben können. Und wenn dann der ÖPNV schlecht ausgebaut ist... da hilft noch so viel Motivation seitens der Menschen nicht, wenn die Begleitumstände immer schlechter werden. Bezahlbar muß die Betreuung ja auch noch sein.

Und dann noch eine angemessene Wohnung zu finden, das sind hinsichtlich einer Arbeitsaufnahme geballte Schwierigkeiten, die ich gerade in Flächenbundesländern als derzeit kaum überwindbar ansehe.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: @joey: Kinderbetreuung... Anspruch und Wirklichkeit...

Antwort von joey am 25.01.2006, 17:57 Uhr

Klar hat der Staat im Bereich Kinderbetreuung noch jede Menge zu tun. Wenns nach mir geht, dann lieber Kindergeld streichen und Betreuung sicherstellen. Aber dies ist ein anderes Thema.
Grundsätzlich ist es für mich nicht nachvollziehbar das in diesem Fall als Grund für einen nicht möglichen Umzug anzuführen. Wenn die Leute genauso einfallsreich beim Lösungen finden wären statt Ausreden zu suchen dann hätten wir beide echt weniger zu tun.

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@Ralph:

Antwort von Murmeline am 25.01.2006, 18:25 Uhr

Das verstehe ich jetzt aber nicht. Mit einer guten (Ganztags-)Stelle beim Rundfunksender (öD?) müßte es ihr aber ohne weiteres möglich sein, eine Tagesmutter im Anschluss an den Kindergarten zu finanzieren. Ich komme auch aus dem Kölner Raum und hatte seinerzeit auch Kitaplätze und eine Tagesmutter über das Jugendamt - für alles zusammen wurde nur EIN Beitrag erhoben, der nach meinem Einkommen errechnet wurde.

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