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Geschrieben von marit am 10.09.2003, 21:21 Uhr

Klarer Fall,

Hallo Ralph,
Arbeitslosengeld ist doch ebenfalls durch Abgaben und Arbeitsleistungen entstanden. Was spricht denn dagegen, sich vom Ausland aus einen neuen Job zu suchen. Solange man noch keinen hat sollte man von der Kasse das Arbeitslosengeld bekommen, in die man auch eingezahlt hat. Weiterhin finde ich, spricht nichts dagegen, wenn z.B. die Rente unterm sozialhilfesatz liegt und etwas aufgestcokt wird, seinen Lebensabend in Polen, Südfrankreich oder sonstwo zu verbringen (es soll ja auch Leute geben, die da ihre Verwandten und Freunde haben). Ich bin selbst an der Landesgrenze zu Frankreich aufgewachsen und fand es normal, daß ich einige Freunde auf französischer Seite hatte und konnte mir auch vorstellen da zu leben. Was spricht denn dagegen???

Berufstätige werden ja auch nicht gezwungen, ihr Geld genau da auszugeben, wo sie es verdient haben und viele Menschen arbeiten woanders, als wo sie leben; so daß es immer eine gewisse Schieflage in der Bilanz gibt.

Also zumindest in Europa herrscht Freizügigkeit und ich finde davon dürfen Bezieher staatlicher Leistungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. ein Beispiel:
Meine freundin hat einen 1 Jahre alten sohn und ist in der Erziehungszeit. Ihre Eltern wohnen in Italien. Sie steht dem deutschen Arbeitsmarkt vorerst eh nicht zur Verfügung, warum darf sie dann nicht in die Nähe ihrer Eltern ziehen???

 
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