Geschrieben von 3 mal mami am 28.03.2006, 17:46 Uhr |
Frage zu Wohnungsrenovierung bei Auszug
Bei mir steht im, nichts besonderes drin.
Nur dass halt diverse Schönheitsreperaturen zu machen sind und die Mieträume in ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden müssen.
Also quasi renoviert werden muss, gestrichen ggf tapeziert usw.
Nun meine Frage:
Bei unserem Einzug wurde in fast allen Räumen neuer PVC verlegt.
Ganz bestimmt haben unsere Möbel Abdrücke (quasi Vertiefungen oder gar Furchen ) hinterlassen,jedoch keine Beschädigung als Katzer Risse usw.
Kann der Vermieter da was sagen? Oder wie läuft das?Ich hab mal gehört,dass Fußböden in diese Renovierung nicht inbegriffen ist.
wer weiß was dazu? Bitte helft mir mal
Re: Frage zu Wohnungsrenovierung bei Auszug
Antwort von LoveMum am 28.03.2006, 17:48 Uhr
Hallo!
Für Fußbodenbeläge ist in der Regel der Vermieter zuständig. Nur so kenne ich es zumindest.
LG Heike
Re: Frage zu Wohnungsrenovierung bei Auszug
Antwort von 3 mal mami am 28.03.2006, 17:51 Uhr
ja genau das war es was ich meinte.
Also wenn er mir damit kommt kann ich ihm das gleich mal um die Ohren hauen ,ja?
nein scherz also dafür kann er nichts verlangen von der Kaution oder?
hab dir übrigens im RUB wegen ebay geantwortet ;-))))
Hihihihi! Wir beide zappen wohl hin und her oder wie?
Antwort von LoveMum am 28.03.2006, 17:53 Uhr
lG
Re: Frage zu Wohnungsrenovierung bei Auszug
Antwort von LoveMum am 28.03.2006, 17:59 Uhr
Die Kaution ist meines Wissens für irgendwelche Schäden an Türen und Fenstern und dafür, wenn mal eine Miete nicht bezahlt wird. (Oder so?)
So gut kenne ich mich damit nicht aus aber ich habe irgendwo mal was darüber gelesen.
LG Heike
Re: Frage zu Wohnungsrenovierung bei Auszug
Antwort von tonikiana1999 am 28.03.2006, 19:04 Uhr
mein vermieter hat mir damals geld von der kaution abgezogen da ich 2 branntlöcher im teppich hatte lg diana
Re: Frage zu Wohnungsrenovierung bei Auszug
Antwort von philipp123 am 28.03.2006, 19:58 Uhr
Also, wir ziehen auch demnächst aus.
Bei uns steht nichts im Mietvertrag, nur eben dass es in einem ordentlichen Zustand übergeben werden muss.
Bei Abdrücken von Möbeln handelt es sich um eine gewöhnliche Wohnabnutzung des Bodens. Meine Vormieterin allerdings hatte 1800 DM für den Teppich bezahlt (der immer noch drin ist), weil die Tochter Wachsflecken hinterließ.
Also, wenn man das nun mutwillig kaputt gemacht hat, dann muss man es schon zahlen, aber eben normale Abnutzung usw. nicht.
Ich werde die Wände so lassen wie sie sind, weil ich als ich eingezogen bin alles renoviert habe. Es steht ja auch nicht drin.
Ich bin froh, wenn wir was eigenes haben und endlich hier raus sind:-)
@ phillipp123
Antwort von 3 mal mami am 28.03.2006, 21:32 Uhr
du sag mal, du kommst doch au aus Giengen gell?
*Malschnellzudirrüberwink* ich nämlich auch.
Zieh jetzt runter in die Bleiche zur zeit sind wir noch oben in der Südstadt *würg* ;-))
wo bistn du?