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Geschrieben von elfentraum am 20.04.2006, 19:21 Uhr

Drinegend ! Bitte um Eure Hilfe !!!

Kann das Jugendamt für einen 18 Jährigen,der dort keinen Vormund und auch keine Beistandschaft hat,Unterhaltsansprüche für den leiblichen Erzeuger ausrechnen?Ich bin der Meinung,das es nicht geht,da das JA ja für den 18 Jährigen nicht mehr zuständig ist.Oder geht es doch?Wißt Ihr darüber Bescheid?Könnt Ihr mir sagen,ob es möglich ist?Danke für Eure Antworten!

Gruß elfentraum

 
3 Antworten:

Mmmh, frag entweder mal um Rat bei der

Antwort von seansmama am 20.04.2006, 21:14 Uhr

Rechtsanwältin oben im Forum oder geh
einfach mal auf meine Lieblingsseite für sämtliche Rechtsfragen: www.jurathek.de und da ins Forum. Wenn da einer was weiss, wird er sich melden.

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Re: Mmmh, frag entweder mal um Rat bei der

Antwort von JoVi66 am 20.04.2006, 21:33 Uhr

Selber Rat wie seansmama, .
Aber ich weiß, dass der 18 jährige- sollte er noch studieren ( glaube muß Erststudium sein) bis zur Vollendung des 28. Lj anspruch gegen seine Eltern ( oder Erzeuger wie du sagst hat. Ob es für andere Ausbildungen z.B. mit Lehrzeoit auch gilt, wei0ß ich nicht.
Aber wie gesagt, oben oder beim JA direkt anrufen!
Gruß Johanna

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Unterhalt

Antwort von aiyana2303 am 21.04.2006, 7:13 Uhr

Also, soviel ich weiß ist das Jugendamt nicht mehr zuständig. Er kann aber auf das zuständige AG (Amtsgericht) und sich dort einen Schein für die Rechtsberatung bei einem RA holen (sofern er nicht erwerbstätig ist). Mit dem Schein kann er dann einen RA seiner Wahl aussuchen, der für ihn dann den Unterhalt berechnet und durchsetzt, die Kosten werden dann vom Staat übernommen. Unterhalt bekommt ein über 18jähriger bis zur Vollendung seiner Ausbildung auf jeden Fall.

lg

Aiyana

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