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von reblaus  am 17.09.2018, 17:40 Uhr

Der Pflegebedürftige soll selbst entscheiden......?????

Ja , das ist oft das Problem schlechthin, wenn die Angehörigen eine demente Person entmündigen lassen müssen. Dafür muß die demente Person in ein Krankenhaus eingewiesen werden, etc....recht kompliziert. Und wenn dann noch der Ehegatte oder Lebenspartner querschießt wirds sehr schwierig.

Es ist besser das vorab schriftlich niederzulegen. Ich werde einige Texte meinen Kindern hinterlegen bevor ich 50 werde. Da werde ich auf verschiede Szenarien eingehen , damit sollten sie zumindest eine Ahnung haben, wie sie sich entscheiden können , sollte ich ihnen das nicht mehr sagen können.

 
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