Mitglied inaktiv
Wie ist das mit dem Hitzfrei, wer legt das fest? Der Direktor nach Lust und Laune oder gibts da Regelungen ab wieviel Grad frei ist??
Manchmal entscheidet es der Direktor, manchmal, z.B. in Städten mit vielen Schulen, die Direktoren in Absprache bzw. eine Schule wegen der einheitlichen Regelung. Oft hängen da ja auch Buslinien dran oder Kinder berufstätiger Eltern müssen beaufsichtigt werden "verlässliche Halbtagsschule". Frag am besten an deiner Schule nach, wie es dort gehandhabt wird.
Bei uns in Bayern gibt es genaue Regelungen ab wieviel Grad im Schatten, es Hitzfrei geben darf. Alle Eltern werden zu Beginn der Sommerzeit per Unterschrift gefragt, ob ihre Kinder im Falle von Hitzfrei nach Hause gehen duerfen oder nicht. Wer nicht nach Hause gehen darf, da die Eltern z.B. nicht da sind, wird bis zum regulaeren Unterrichtsende beaufsichtigt. Gruss Mariakat
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kannst Du das sagen? Danke Monie
Bei uns gibt es auch kein Hitzefrei (verlässliche Grundschulzeiten). Früher an meiner Schule (Berlin) war es so, wenn um 10 Uhr 25°C waren, gab es nach der 4. Stunde HItzefrei, bis einschl. Klasse 10 :-)
Wo genau gemessen wird entscheidet der Direktor. Hab mich darüber jahrelang geärgetr, weil die Messung an meiner Schule in nem zugigen Eck stattfand :-/
in Brandenburg dagmar
Hitzefrei Schüler und Lehrer geraten nicht nur durch den Unterricht ins Schwitzen, sondern auch durch hohe Außentemperaturen. In solchen Fällen kann der Erlass für "Unterrichtsausfall bei großer Hitze" für Entspannung sorgen. NACH DER FÜNFTEN STUNDE FREI An Tagen, an denen um 11.00 Uhr in einem für die Temperatur im Schulgebäude repräsentativen Unterrichtsraum 25 Grad Celsius oder mehr erreicht werden, kann der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen nach der fünften Stunde beendet werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Wenn Schülerinnen und Schüler bei Hitzefrei nicht nach Hause geschickt werden können, müssen ihnen geeignete Beschäftigungs-, Betreuungs- oder Aufenthaltsmöglichkeiten bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit bzw. Verweildauer an der Schule angeboten werden. Dies gilt auch für Fahrschülerinnen und Fahrschüler.
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