1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von mama von Joshua am 03.02.2012, 15:29 Uhr

Nachteile

***Er kommt da doch nicht mehr raus....kann nie auf eine Hauptschule gehen oder auf eine weiterführende Schule,***


Aufnahmevoraussetzungen für die Sekundarstufe I
Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt als Aufnahmevoraussetzung lediglich der Besuch der 4. Stufe der Volksschule bzw. einer entsprechenden Stufe der Sonderschule.


Integrativer Unterricht an Hauptschulen
Unter Beachtung des Prinzips der sozialen Integration ist Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen des Schülers die Unterrichtsziele der Hauptschule anzustreben sind.
§15 Abs. 3 Schulorganisationsgesetz


Sobald bei einem Kind auf den sonderpädagogischen Bedarf verzichtet werden kann, hat der Bezirksschulrat die Feststellung gem. Abs. 1 aufzuheben.


Quelle: http://www.spz-eferding.eduhi.at/RatgeberIntegration.pdf

 
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