Ellie80
Hallo! Ich habe hier jetzt schon häufiger gelesen, das Erstklässler nicht mit dem Fahrrad zur Schule dürfen. Wo steht das? Ich habe bisher nur gefunden, das es nicht per Gesetz verboten, sondern den Eltern obliegt. Danke
Hallo, es ist tatsächlich so, dass es kein Gesetz gibt, das dies verbietet. Es gibt Schulleiter, die es an ihrer Grundschule „verbieten“, und die meisten Eltern halten sich auch daran, obwohl dieses Verbot nicht bindend ist. Es ist eher eine Art Bestandteil der Hausordnung der Schule, eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Ich möchte aber dazu sagen, dass ich an Deiner Stelle mein Kind auf keinen Fall im ersten Schuljahr mit dem Fahrrad zur Schule fahren lassen würde. Auch nicht, wenn es eine ruhige Wohngegend ist. Erstklässler haben ein eingeschränktes Sichtfeld, können ihren Körper und die Motorik noch nicht in jeder Situation beherrschen, können die Quelle von Geräuschen nicht einschätzen usw. Lies dazu mal diesen Info-Text der Verkehrswacht, in dem es genau um diese Thematik geht: https://www.verkehrswacht-medien-service.de/grundschule/mein-schulweg-kl-1/schulweg/mit-dem-rad-zur-grundschule/ LG
Danke! Es geht mir nicht darum, das ich meinen Sohn allein mit dem Fahrrad zur Schule schicken möchte. Ich wollte nur wissen, woher dieses „Verbot“ kommt. LG
Wohin mit dem Fahrrad, wenn die Schule ihr Hausrecht nutzt und die Fahrräder erst ab Klasse 4. (nach dem Fahrrad-Führerschein) auf dem Hof, in passendem Unterstand stehen dürfen? Bei einem Unfall wird die Verantwortung aller Beteiligten geprüft, auch Eltern und Schule. Genau aus diesem Grund haben viele Grundschulen in der Schulordnung stehen, dass erst ab 4. Klasse mit dem Fahrrad zur Schule gefahren werden darf. http://dozenten.alp.dillingen.de/2.8/images/PDF/schulweg_mit_dem_fahrrad.pdf
"Bei einem Unfall wird die Verantwortung aller Beteiligten geprüft, auch Eltern und Schule." Nachdem die Schule in dem Fall keine Befugnisse hat und daher auch keine Verantwortung trägt, wird die im Falle eines Unfalls auch nicht geprüft. Sie wird vielleicht nach dem Naturell des Kindes befragt, ob es eben sehr lebhaft und impulsiv ist oder ruhig und bedacht. Und die Schulordnung gilt in der Schule, nicht auf dem Schulweg bis zum Schulgelände. Fahrräder kann man übrigens auch vor dem Schulgelände abstellen, vor dem Supermarkt oder der Eisdiele geht das schließlich auch. LG Inge
Hallo, bei einem Unfall wird nichts „geschaut“, sondern das Kind IST versichert. Lest dazu mal hier: https://www.adfc.de/artikel/mit-dem-rad-zur-schule/ LG
Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden an einem fremden Fahrzeug oder Personenschaden eines Dritten (Wegeunfall)?
Vielleicht waren das Österreicher, die das geschrieben haben? In Österreich darf ein Kind erst mit 12 alleine mit dem Rad unterwegs sein, ausser es hat eine Pruefung abgelegt, die man mit 10 Jahren, neuerdings sogar schon kurz vor dem 10. Geburtstag, ablegen darf, mit Praxisteil und theoretischer Prüfung über Strassenverkehrsregeln, Vorrangregeln, Verkehrszeichen, etc. Also bei uns ist nix mit allein mit dem Fahrrad in der 1. Klasse, ob die Eltern das erlauben oder nicht. Auch vom Kindergarten darf man hier nicht ohne Eltern heimgehen, egal wieviele schriftliche ERlaubnisse es von Eltern oder Kindergarten gibt. Beim Radfahren muss bis 12J ein Helm getragen werden. Ist halt so die Gesetzeslage hier, bisschen strenger als bei euch. Es passiert aber auch mit dem Roller genug in der Stadt. lg niki
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