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Geschrieben von Chris_tinchen am 17.08.2004, 0:33 Uhr

Hortplatz 1 Woche vor Ferienbeginn gekündigt!

Hallo, mein Sohn kommt am 14.9.04 in die Schule. Da ich berufstätig bin habe ich mich im März um einen Hortplatz bemüht und auch prompt die Zusage meines Wunschhortes im Mai 04 schriftlich erhalten. Mein Sohn wird auf einer Sprachförderschule eingeschult, da er durch eine spät erkannte Schwerhörigkeit schlecht spricht. Er ist sehr lebhaft und tempramentvoll. Von seiner körperlichen und geistigen Entwicklung entspricht er voll der "Altersgerechten Norm"! Bis eben auf die schlechte Aussprache und seine Lebhaftigkeit. Aus pädagogischer Sicht habe ich wohl ein "unbequemes" Kind. Eine Woche vor Sommerferienbeginn hatte er einen 2stündigen Schnuppertag im neuen Hort. Jetzt will dieser neue Hort den Platz kündigen, weil ich ihnen angeblich nicht gesagt hätte, daß ich ein "behindertes" Kind habe. Durch seine verspätete Sprachentwicklung habe ich ständigen Kontakt mit Ärzten, Logopäden, Phsychologen etc. Mein Sohn hat bereits eine spezielle Vorschule für Kinder mit sprachlichen Problemen besucht. Jetzt wird er in einer Sprachförderschule eingeschult. Das alles ist dem Hort bekannt. Auf meine Rückfrage hin haben mir alle anderen Pädagogen, Fachleute, Logopäden etc. die teilweise schon seit Jahren mit meinem Sohn arbeiten bestätigt, daß ein Regelhort absolut okay ist (vorher hat auch niemals jemand was anderes behauptet), da Kind ja vormittags auf sein Problem hin gefördert wird und ansonsten ein ganz normales Kind ist.
Liest noch jemand mit??

Können mir die wirklich den Platz kündigen. Ich bin alleinerziehend und berufstätig und auf den Hort angewiesen?

Wo kann ich nachfragen? Der Hort untersteht einem gemeinnützigen Träger die von der Hortleitung bereits informiert wurden und der Kündigung zum 31.10.04 zugestimmt haben.

Dankbar für jede Idee, Erfahrung, etc.
Christine

 
3 Antworten:

Re: Hortplatz 1 Woche vor Ferienbeginn gekündigt!

Antwort von kindermotte am 17.08.2004, 1:55 Uhr

Hallo, kenne mich da zwar nicht aus, aber ich würde mal mit den entsprechenden Ärzten und dem zuständigen Jugendamt sprechen.
Wobei, selbst wenn die Kündigung zurückgenommen werden muß, ein echtes Vertrauensverhältnis ist doch in diese Hort sicherlich eh nicht mehr möglich...oder???

Viel Erfolg, Tanja

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Re: Hortplatz 1 Woche vor Ferienbeginn gekündigt!

Antwort von KatjaR am 17.08.2004, 14:42 Uhr

Hallo,

prinzipiell ist eine Kündigung sicher möglich. Da mußt du mal in die Satzung hineinschauen, da muß doch die Kündigungsfrist geregelt sein.

Ich würde an deiner Stelle versuchen, ein Gespräch mit der Hortleitung und dem Träger zu führen. Vielleicht lassen sie sich noch umstimmen?! 2 Stunden sind sicher zu wenig, um dein Kind richtig kennen zu lernen.
Vielleicht kannst du auch von den "Experten" schriftlich bekommen, dass ein Regelhort okay ist. Auf jedem Fall würde ich dem Träger deine Situation schildern und daraufhinweisen, dass du alleinerziehend und berufstätig bist.

Viel Erfolg wünscht
Katja

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Re: was sagt denn der vertrag?

Antwort von Benedikte am 18.08.2004, 11:55 Uhr

Du solltest als erstes deinen betruungsvertrag prüfen. Was steht da über die Kinder drin? Was muss man da angeben? bspw. Rollstuhl, medikamente, Diät, Einnässen- oder muss man nichts weiter dazu sagen? Was berechtigt zur einseitigen kündigung?

Ich meine, klar ist, dass dein Sohn Sprachdefizite hat; zu klären ist, ob Du das hättest sagen müssen und der Hort ihn deswegen ablehnen könnte oder kündigen kann.Völlig egal ist, was Dritte sagen- also dass der kinderarzt oder logopäde sagt, dass ein normaler Hort ausreichen ist. Ds bindet den Hort nicht- außerdem sagen die Fachleute das meistens, damit die Kinder in die gemeinschaft mit normalsprachigen kommen. Der Sohn meiner Freundin ist auch in einer Sprachheilschule- zehn Kinder, die anderen sprechen noch schlechter als er und er lernt wenig dazu- einfach weil keine inder da sind, von denen er lernen könnte.

Von daher- schau in den Vertrag und dann suche das Gespräch mit dem Hort. Vielleicht auch mit dem Hilfsargument, dass die kurtfristige Kündigung in deiner Situation rechtsmissbräuchlich ist und gegen Treu und Glauben verstößt- also was Juristen immer prüfen wenn gar nichts mehr geht.

benedikte

P.S. : Und ehrlich sein.Kann Dein Sohn problemlos mitgezogen werden oder ist der Sprachfehler so schlimm, dass er sich schlecht ingerieren kann. Ich meine, der Hort sucht ja nicht willkürlich Streit.
benedikte

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