Geschrieben von Hook am 20.01.2005, 10:22 Uhr |
Hausaufgabenbetreuung
Ich möchte an unserer Schule Hausaufgabenbetreuung als ehrenamtliche Mütterinitiative anregen-was muß ich dabei beachten?- Gibt es Vorschriften betreff Aufsicht-wer haftet etc. Wäre dankbar für tipps.
Hook
Re: Hausaufgabenbetreuung
Antwort von MiniMama am 20.01.2005, 12:25 Uhr
hi Hook,
das ging aber schnell, klasse, dass Du jetzt auch hier bist!! :-))
wg. HA-Betreuung weiss ich natürlich auch nicht mehr als Du, aber ich denke da das ganze von den Müttern durchgezogen werden soll, ist die Haftung dann genau so, wie sonst im privaten Bereich auch: also z.B. genau so wie wenn Dein Junior bei Euch zu Hause Freunde eingeladen hätte oder so. Die jeweilige Mutter hat an "ihrem" Termin dann eben die Aufsichtspflicht und könnte belangt werden wenn was ist, aber wahrscheinlich nur, wenn man ihr eben auch eine Vernachlässigung dieser Aufsichtspflicht nachweisen könnte. Die Schule könnte Räumlichkeiten zur Verfügung stellen (was sie hoffentlich auch tut), aber ich denke haftungsmäßig hätte die Schule damit gar nix zu tun (was die ja natürlich auch nicht wollen).
Ich hoffe, Du bekommst noch "fundiertere" Antworten... ;-)
Gruß
MiniMama
Re: Hausaufgabenbetreuung
Antwort von Hook am 20.01.2005, 17:27 Uhr
hi minimama,
schön so begrüßt zu werden, aber ich glaube etwas mehr versicherungsrechtliche fallstricke gibt es schon, sonst hätte ich mit der suchmaschine nicht nur kommerzielle oder öffentliche träger von hausaufgabenbetr. gefunden.bleibe trotzdem dran.
gruß hook