1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Angi3 am 16.06.2003, 20:38 Uhr

Gesetzestexte

Hallo,
Texte, die ich dazu gefunden habe:
«Schulpflichtgesetz NRW» (zuletzt geändert 6/1999) und der «Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule» (zuletzt geändert 12/2000).

(2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Vorzeitig in die Schule aufgenommen Kinder werden mit Aufnahme schulpflichtig.
Weiter zur vorzeitigen Einschulung:
— Die Schulleiterin oder der Schulleiter trifft die Entscheidung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Das Beratungsgespräch
mit den Erziehungsberechtigten soll mit einem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden
werden.
Kommentar Schulpsychologischer Dienst:
1.3 ‘Das’ Einschulungsalter
Alleine die Vielzahl der Varianten bei der Einschulung erklärt, warum man in den ersten Schuljahren Kinder sehr unterschiedlichen Alters antrifft. In der geltenden Verordnung ist kein Mindestalter (!) mehr angegeben für die Einschulung. Sowohl die Grundschulen als auch die Schulpsychologischen Dienste können
nur hoffen, dass dies in Zukunft nicht zu unsinnigen Anträgen führt, z.B. dem Wunsch, Vierjährige einzuschulen.
Viele Grüße
Angi

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.