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Geschrieben von Sonja am 08.09.2004, 20:31 Uhr

Frage zur Schulanmeldung - Kannkind

Hallo,

ich habe jetzt die Anmeldung zur Schule für nächstes Jahr für den Großen erhalten.

Er ist sogenanntes Kann-Kind, im September geboren.

Ich könnte das sicher auch vor Ort bei der Anmeldung noch klären, aber wisst ihr vielleicht, was ich jetzt ankreuzen muss - Regeleinschulung oder Einschulung auf Antrag?

Ich dachte eigentlich, Einschulungen auf Antrag sind sogar erst die, die im darauf folgenden Jahr erst 6 werden, sprich nach dem 31.12., liege ich damit richtig?

LG, Sonja

 
5 Antworten:

Re: Frage zur Schulanmeldung - Kannkind

Antwort von sonnenwunder am 08.09.2004, 21:58 Uhr

Hallo!
Es kommt entscheidend darauf an, in welchem Bundesland Du lebst.

Hier in NRW ist es so, daß z.B die Kinder,die bis zum 30.06.2004 nun 6 Jahre alt geworden sind, schulpflichtig sind .Und nur die Kinder wurden auch letztes Jahr im Herbst angeschrieben und zur Anmeldung aufgefordert. Jonas wird nun am 18.09. 7 Jahre alt, daher ganz normal schulpflichtig.

Möchte man ein Kind anmelden, daß erst nach dem 30.06 6 wird, dann muß man sich selber erkundigen nach den Anmeldestunden in der jeweiligen Schule etc pp .

Hoffe, ich konnte Dir ein bißchen helfen!???
ich weiß, daß es in Berlin z.B nun sogar so ist, daß Kinder von
1,5 Jahren eingeschult werden, da sie das System ändern.

Liebe Grüße
Sonja

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Re: Frage zur Schulanmeldung - Kannkind

Antwort von Sonja am 09.09.2004, 14:46 Uhr

Hallo,

danke schonmal für Deine Antwort.

Wir sind auch aus NRW und es ist richtig, ich mußte selber beim Schulamt anrufen und mir einen Einschulungsanmeldung zukommen lassen.

Jetzt geht es daran, die Schule auszuwählen und am Anmeldetag mit der Anmeldung hinzulatschen. Das einzige was ich eben nur nicht weiß ist, ist es nun eine Regeleinschulung eines Kann-Kindes oder eine auf Antrag? Ich meine nämlich auf Antrag sind nur die Kids, die nach dem 31.12. sogar erst 6 werden und einen speziellen Test noch machen müssen, das wäre ja bei uns nicht der Fall.

LG, Sonja

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Re: Frage zur Schulanmeldung - Kannkind

Antwort von RenateK am 09.09.2004, 14:57 Uhr

Hallo,
also hier in NRW müssen alle Kinder den Test machen (in der Schule), die nach dem 30.6. 6 wurden. Jedenfalls war es letztes Jahr (also für die Einschulung 2004) noch so, vielleicht hat sich danach was geändert.
Gruß, Renate

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Re: Frage zur Schulanmeldung - Kannkind

Antwort von sonnenwunder am 09.09.2004, 20:33 Uhr

Hallooo noch mal!
Der Sohn meiner Freundin ist als kann Kind auf Antrag eingeschult worden.
Sie mußten dann zu dem Test zum zuständigen Gesundheitsamt
Aber Test hin Test her, es wurde empfohlen, ihn nicht einzuschulen( er ist auch ein "schwieriges" Kind mit Wahrnehmungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten), aber sie haben ihn trotzdem eingeschult.

Die Schulfähigkeit wird ja auch bei allen Kindern getestet, Jonas wurde auch ganz normal getestet, allerdings dann schon viel eher vor der Einschulung(Schulärztin war im Dezember letzten Jahres im Kiga für die Kinder die in der 2.Jahreshälfte 6 wurden).

Viele Grüße
Sonja

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Re: Frage zur Schulanmeldung - Kannkind

Antwort von Matsim am 10.09.2004, 13:39 Uhr

hallo

also bei mathis wird es dieses jahr so laufen: im november kommen speziell geschulte kinderkrankenschwestern im auftrage des gesundheitsamtes in den kindergarten und testen alle kinder auch die jetzt schon angemeldeten kann kinder. danach wird entschieden ob oder ob nicht. mathis ist ende märz geboren und deshalb kein kann kind. sein freund ist ein kann kind. da ist alles komplizierter.
laß doch einfach das kreuzchen offen und gehe so mit der anmeldung zur schule. die sagen dir dann bestimmt, was du ankreuzen mußt! kreuze es einfach da an!

lg
ines
PS: wir kommen auch aus nrw

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