trisha0570
Kennt sich von euch jemand damit aus, welche Regelungen es bei der Einschulung von Kann-Kindern gibt? Ich habe da ganz konkrete Fragen: 1. Bis wann spätestens müssen die Kinder an der Schule angemeldet werden? 2. Kann man das Kind vor Schulbeginn wieder abmelden, wenn man es sich anders überlegt hat? 3. Gibt es eine Regelung, dass Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, die 1. oder 2. Klasse nicht freiwillig wiederholen dürfen? Im Schulrecht habe ich dazu keine Anweisungen gefunden, aber da meine Freundin momentan richtig Stress deswegen hat, würde ich mich sehr über eure Antworten freuen! Bitte nur für Baden-Württemberg antworten!
Also, ich denke das hängt von der Handhabung der Schulen ab. Ich kann also jetzt hier nur für unsere Schule schreiben. Ich weiß, das andere Schulen das anders machen. Auch im Lädnle ist es überall verschieden.
1.) Ist bei uns egal, es muss nicht der Stichtagstag sein, an dem die Musskinder angemeldet werden. aber in aller Regel hatte man ja schon Kontkat zur Schule und erfragt die Termine.
2.) Nein - bzw. Ja -das hängt von der Schulleitung ab und von dem, was man vereinbart hat
3.) Die erste Klasse wiederholt man immer freiwillig, die 2.+3. können auch befohlen werden, die 4. kann bei uns nicht wiederholt werden( wegen der Übergangsempfehlung) Das ist alles vollkommen losgeglöst von einer Kann-Kind oder Früheinschlung. Das trifft für alle Schulkinder zu, was man automatisch mit Anmeldung ist.
Grüßle
Hi, also bei uns (Nähe Stuttgart) ist es so: 1) Anmeldung war bei uns gemeinsam mit den Muss-Kindern schon im März. Die Kinder, die jetzt nicht angemeldet sind, können im September nicht in die Schule gehen. 2) Ja, wir können noch bis Ende August die Anmeldung wieder rückgängig machen. 3) Bei uns kann freiwillig wiederholt werden. LG!
Hallo Zusammen, bei uns (NRW) ist jetzt folgendes passiert, wir haben unseren Sohn, auch Kann-Kind, angemeldet. Alle haben getestet etc. und die Schule hat uns schließlich ein Schreiben geschick auf dem steht das Sohnemann an der Schule angenommen wurde und somit lt. § ( ups der ist jetzt weg) im Schuljahr 11/12 schulpflichtig ist. D.h. obwohl man uns immer sagte wir könnten noch bis zum letzten Tag zurückziehen ist jetzt mit diesem Schreiben alles passiert. Es gibt kein Zurück mehr! Ist zwar nicht schlimm und der junge Mann ist überglücklich aber für uns war es schon ein Schock. LG Sandra
Hallo, bei uns (Landkreis Karlsruhe) ist es abhängig davon, wie viele Kinder in die schule kommen. Die Kannkindregelung gilt bis 30.06. des darauffolgenden Jahres. Wir haben für dieses Jahr 96 Schulanfängerr an der Schule. Das ist viel. Es sind z.Zt. noch 4 Klassen. Unsere Nachbarn haben auch ein Kannkind. Als sie bei der Anmeldung waren, hieß es, dass sie ihrem Junior jederzeit abmelden könnten. Letztes Jahr wollte eine Bekannte von mir ihren Sohn zurückstellen lassen. sie kam nicht durch. Im letzten Jahr waren es nicht so viel Kinder und deshalb hat das mit der Rückstellung nicht geklappt. So ist es zumindest bei uns an der Schule. Liebe Grüße Sabine
1. im Regelfall sind die Schulanmeldungen im März des Jahres wenn dann im September die Schule beginnt. Das ist ein fest vorgegebenes Datum das alle Kindergärten wissen und die auch in den Ortsnachrichten für die betreffende Grundschule ausgeschrieben ist - immer. 2. kommt auf die Schule drauf an - während Kannkinder meist nur dann genommen werden wenn alle Schulpflichtigen Kindere aufgenommen sind da siese Vorrang haben. Oft ist aber bereits der Kindergartenplatz dann gekündigt und es ist fast unmöglich für 1 Jahr dann wieder einen Platz zu bekommen, d.h. das Kind ist dann wenn man Pech hat ein komplettes Jahr zu Hause und ob dann der Schuleinstieg leichter wird ist ein4e andere Frage. 3. Es darf immer freiwillig wiederholt werden wenn es die Eltern wünschen und es besser ist für das Kind - da sind aber einfach Gespräche nötig zwischen Eltern - Lehrer und Rektor. Aber ich kenne genügend die entweder die erste oder 2. Klasse wiederholt haben weil einfach zu viele defizite da waren - ein Mädchen in der KLasse meines jüngsten weigerte sich lesen zu lernen - wiederholte dann die 1. und ist seitdem eine glückliche Schülerin wohl auch weil sie zwar mit die älteste aber kleinste in der Klasse ist. Alles andere einfach mit dem Kindergarten und der Schule besprechen die für Euch zuständig sind da die GS ind BaWü ja nach Einzugsgebiet besucht werden müssen und abklären wie da die Dinge liegen. Gruß Birgit
Hallo, ruf doch einfach in der betreffenden Schule an und kläre ab, wie es dort gehandhabt wird und ob man ggf wieder abmelden kann. Dann weißt du es ganz sicher.
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