Liebe Frau Bader, nach versehentlicher Auslassung bei der Beantwortung hier meine Frage nochmals: Kind 1 ist im Juni 2014 gekommen. Ich habe eine zweijährige Elternzeit angemeldet und diese nach 1 Jahr und 9 Monaten wegen der Geburt von Kind 2 vorzeitig beendet. Für Kind 2 läuft die dreijährige Elternzeit im April 2019 aus. Sehe ich es richtig, dass ich nach der Unterbrechung der ersten Elternzeit für Kind 1 noch 12 Monate Elternzeit nehmen könnte, weil von 2 auf 3 Jahre aufgestockt werden kann und Kind vor 2015 geboren ist, also max. 12 Monate "aufgespart" werden können? Oder doch nur nur 3 Monate, weil in diesem Fall der urspünglich angegebene Zeitraum gilt? Und wenn ich diese Zeit direkt an die bestehende Elternzeit anschließen will - kann ich das dem Arbeitgeber einfach schriftlich mitteilen, oder brauche ich da seine Einwilligung? Vielen Dank schon mal für Ihre Einschätzung und lieben Gruß!
von 2mami2 am 23.07.2018, 10:47