Wiederholung: Vorzeitig beendete Elternzeit dranhängen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiederholung: Vorzeitig beendete Elternzeit dranhängen

Liebe Frau Bader, nach versehentlicher Auslassung bei der Beantwortung hier meine Frage nochmals: Kind 1 ist im Juni 2014 gekommen. Ich habe eine zweijährige Elternzeit angemeldet und diese nach 1 Jahr und 9 Monaten wegen der Geburt von Kind 2 vorzeitig beendet. Für Kind 2 läuft die dreijährige Elternzeit im April 2019 aus. Sehe ich es richtig, dass ich nach der Unterbrechung der ersten Elternzeit für Kind 1 noch 12 Monate Elternzeit nehmen könnte, weil von 2 auf 3 Jahre aufgestockt werden kann und Kind vor 2015 geboren ist, also max. 12 Monate "aufgespart" werden können? Oder doch nur nur 3 Monate, weil in diesem Fall der urspünglich angegebene Zeitraum gilt? Und wenn ich diese Zeit direkt an die bestehende Elternzeit anschließen will - kann ich das dem Arbeitgeber einfach schriftlich mitteilen, oder brauche ich da seine Einwilligung? Vielen Dank schon mal für Ihre Einschätzung und lieben Gruß!

von 2mami2 am 23.07.2018, 10:47



Antwort auf: Wiederholung: Vorzeitig beendete Elternzeit dranhängen

Hallo, wenn der AG zustimmt können Sie bis zu 12 Mo dranhängen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2018



Antwort auf: Wiederholung: Vorzeitig beendete Elternzeit dranhängen

du hast 12 monate da kind vor juli 15 geboren du kannst sie einfach dranhängen

von mellomania am 23.07.2018, 15:32



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