Hi ich hätte 2 bis 3 fragen
Unzwar ich werde meine Elternzeit vorzeitig beenden( 3 monate vorher) meine frage lautet wann muss ich der Elterngeldstelle bescheid geben bzw. der Kindergeldstelle das ich wieder arbeiten werde ?
Erhalte ich dann noch Kinderzuschlag ?
Und wenn ich wieder arbeite( 30 std. wöchentlich )bekomme ich meinen vollen Lohn ausgezahlt ?
Kenne mich da gar nicht aus !
Ich bitte um eine antwort!
Danke im voraus
Liebe Grüsse:))
von
Klthe
am 13.03.2022, 17:19
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden
Hallo,
eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Des weiteren erhält man, wenn man Teilzeit arbeitet, nur den Teilzeitlohn nicht in Vollzeit Lohn.
Wenn Sie noch Elterngeld erhalten, müssen Sie die Aufnahme der Tätigkeit der Elterngeldstelle mitteilen. Kindergeld erhalten Sie auf jeden Fall weiter, das hat damit nichts zu tun.
Der Kinderzuschlag hängt von der Höhe des Einkommens ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2022
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden
du kannst die elternzeit nur mit zustimmung des AG vorzeitig beenden. ohne dies ist es nicht möglich. du kannst bis zu 30h in dieser arbeiten, aber auch eben nur wenn der AG zustimmt. erhältst du noch elterngeld? warum fragst du welchen lohn du erhältst?
von
mellomania
am 13.03.2022, 17:42