3 Jahre Elternzeit - Bei erneuter Schwangerschaft Elternzeit vorzeitig beenden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3 Jahre Elternzeit - Bei erneuter Schwangerschaft Elternzeit vorzeitig beenden?

Hallo Frau Bader, wir erwarten am 04.10.2022 unser 2. Kind. Errechneter Beginn vom Mutterschutz ist der 23.08.2022. Meine Frau erhält nur noch im März eine letzte Elterngeld Plus Zahlung. Dann sind die 2 Jahre vorbei. Das 3. Jahr wäre sie nun unbezahlt in Elternzeit geblieben. Erhält sie nun das volle Mutterschutzgeld wenn Sie die Elternzeit zum 22.08.2022 beendet? Und fällt dann dann das Elterngeld für Kind Nummer 2 niedriger aus, sie hat ja dann zwischen April und August kein Elterngeld und keine Einnahmen ...? Können wir dann wieder wie bei Kind Nummer 1 die Elternzeit auf 3 neue Jahre festlegen (davon 2 Jahre Elternzeit Plus plus 1 Jahr unbezahlt)? Vielen Dank für die Tipps und liebe Grüße!

von Eltern20202022 am 22.02.2022, 21:32



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit - Bei erneuter Schwangerschaft Elternzeit vorzeitig beenden?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2022



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit - Bei erneuter Schwangerschaft Elternzeit vorzeitig beenden?

Ja die Elternzeit auf den 22.08 beenden. Dann gibt es das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 Elterngeld gibt es nur den Mindestsatz, weil ihr könnt nur 14 Elterngeld Monate ausklammern

Mitglied inaktiv - 22.02.2022, 21:41



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit - Bei erneuter Schwangerschaft Elternzeit vorzeitig beenden?

Und ja, es kann wieder drei Jahre Elternzeit für das 2. Kind beantragt werden mit EG plus/unbezahlt + restliche Elternzeit vom 1. Kind Bis Kind 1 drei Jahre alt wird, kommt noch der Geschwisterbonus dazu. Mind 75€ allerdings wird er bei EG plus auch halbiert

Mitglied inaktiv - 22.02.2022, 21:47



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit - Bei erneuter Schwangerschaft Elternzeit vorzeitig beenden?

Hinweis zum Geschwisterbonus: dieser endet, wenn das erste Kind drei Jahre alt wird. Wählt ihr Elterngeld Plus, bekommt ihr den halben Bonus bis Frühjahr 2023 (wenn ich richtig gerechnet habe, ist da der 3. Geburtstag). Beim Basis Elterngeld bekämt ihr immerhin bis dahin den vollen Bonus. Man könnte auch bis dahin Basis nehmen und danach noch Plus. Ist vermutlich kein Haufen Geld, aber verschenkt muss es ja auch nicht werden:-)

von Präriemaus am 22.02.2022, 21:56



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit - Bei erneuter Schwangerschaft Elternzeit vorzeitig beenden?

Die KM kann die EZ zum 22.08.2022 beenden und bekommt ab dem 23.08.2022 Mutterschaftsgeld. Sie bekommt das Geld, was sie bekommen würde, wie wenn sie arbeitet. Mindestens so viel wie beim 1. Kind. Wenn es Erhöhungen während der EZ gab bekommt sie die auch (bei Tarifverträgen möglich). Für die Monate wo sie im Mutterschutz ist steht ihr i. d. R., insofern vertraglich festgelegt bzw. ausgeschlossen, auch anteilig Sonderzahlungen zu, wie z. B. Weihnachtsgeld. Nicht alle AG wissen das. Daher kann bei Nicht-Zahlung eine Erinnerung helfen. Für das EG werden die 12 Monate vor der Geburt des Kindes genommen. Bei vorherigem EGplus-Bezug können bis zu 14 Monate vom 1. Kind rausgenommen werden. Das entfällt in ihrem Fall, so dass sie nur den Mindestsatz in Höhe von 300 € bekommen. Um den vollen Geschwisterbonus zu bekommen wäre es gut, wenn bis zum 3. Geburtstag Basis-EG bezogen wird (entspricht 375 €). Das wäre für 6 Monate der Fall (wobei im März der Bonus taggenau berechnet wird). Für das übrige EG gibt es keinen Bonus, so dass eine Auszahlung in EGplus den nicht mindern kann. Es würden mit EGplus 12 Monate bleiben mit je 150 €. Sie können sich auch EGplus für 22 Monate auszahlen lassen. In den ersten Monaten gibt es dazu den Bonus in Höhe von 37,50 €. Mit Bonus kommt am Ende berechnet auf das gesamte EG ca. 190 € mehr raus. EZ kann jedes Elternteil bis zu 3 Jahre nehmen. Daher kann die KM 3 Jahre nehmen. Sie kann auch zuerst 2 Jahre EZ vom 2. Kind nehmen, dann die übriggebliebene EZ vom 1. Kind und im Anschluss daran das 3. Jahr vom 2. Kind. Das hat den Vorteil, dass, falls noch ein weiteres Kind folgt, keine EZ verfällt. EZ von einem kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Fristen zur Meldung der EZ sind bei Kindern, die über 3 Jahre sind 13 Wochen. Ist das Kind unter 3 Jahre 7 Wochen. Ablehnen kann der AG bei Einhaltung der Fristen die EZ nicht, insofern im 1. Antrag mind. 2 Jahre für das Kind genommen wurde.

von Ani123 am 24.02.2022, 19:58



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