Hallo,
seit Wochen versuche ich den Überblick zu gewinnen, aber bin tatsächlich verwirrter als zuvor.
Meine Situation ist folgende:
Aktuell bin ich noch bis zum 7.9.22 in Elternzeit. Mein Kind wurde am 8.12.20 geboren. Jetzt bin ich wieder schwanger und das zweite Kind soll um den 5.12.22 geboren werden. Da ich im Gesundheitswesen arbeite wurde mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Wie würde sich jetzt das Elterngeld für mein zweites Kind errechnen? Zählt da die Elternzeit mit?
Ich hoffe sie können mir da weiterhelfen!
von
JuCu
am 31.08.2022, 21:29
Antwort auf:
Wird die Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft mitberechnet?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist.
Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2022