Guten Tag,
ich habe im August 2019 mein erstes Kind bekommen und bin daraufhin 2 Jahre in Elternzeit gegangen und habe bis Mai 2021 Elterngeld Plus bezogen. Nun habe ich die Elternzeit um ein Jahr verlängert und erwarte im Januar 2022 mein 2. Kind. Nun ist meine Frage, ob mir für die neue Elternzeit nur der Mindestsatz zusteht oder ob in diesem Fall auch Monate vor der ersten Schwangerschaft einberechnet werden?
Zudem wurde ich nun von meinem Arbeitgeber gebeten für die verbleibende Zeit bis zum Mutterschutz auf einer Basis von etwa 460€ in Teilzeit zu arbeiten und ich befürchte negative Auswirkungen für die Berechnung des Elterngeldes.
Vielen Dank im Voraus!
von
Lica699
am 27.08.2021, 14:23
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft in der Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Anders, wenn das Kind nach dem 01.09.2021 geboren wird.
Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2021
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft in der Elternzeit
Relevant sind die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden dabei ausgeklammert. Monate mit egplus nur bis zum 14. Lebensmonat.
Daher wird das nur der Mindestsatz. Falls du doch tz in ez arbeitest, würde das das EG etwas erhöhen.
Wichtig. Beende die ez unbedingt zum neuen Mutterschutz. Dann gibt es nach alten Vertrag das Mutterschaftsgeld!
von
MamaausM
am 27.08.2021, 14:42