Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

Guten Tag Frau Bader, ich bin seit März 2020 in Elternzeit. Habe davor Teilzeit (19,5 Stunden pro Woche) gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger und hätte meine Elternzeit daher vorzeitig wegen Eintritt in den Mutterschutz beendet. Da ich noch so viel alten Urlaub habe, könnte ich die Elternzeit nun schon direkt vorzeitig beenden, dann noch die 20 übrigen Urlaubstage vom ehemaligen Teilzeitarbeitsverhältnis nehmen und dann regulär Ende Februar in den Mutterschutz gehen. Die Frage ist wie dann das Mutterschaftsgeld berechnet wird. Ich arbeite gerade auf 520 Euro Basis. Wenn ich nun vorzeitig beende und meinen Resturlaub nehme, spielt dann der Lohn des 520 Euro Verhältnis in meine Mutterschaftsgeldberechnung mit ein? Habe nämlich im Nov und Dez nur jeweils 100 Euro verdient. Oder zählt dann trotzdem nur der Lohn von meiner Teilzeitbeschäftigung vor dem letzten Mutterschutz? Also Anfang 2020. Vielen Dank und viele Grüße

von Sina101185 am 19.01.2023, 14:00



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

Hallo, 1. Wenn Sie die EZ am Tag vor Beginn des Mutterscheutzes beenden, lebt der alte Vertrag wieder auf und daraus bemisst sich das MG. 2. Eine vorzeitige Beendiogung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2023



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

Der Lohn vom Minijob spielt weder eine Rolle, wenn Du die EZ direkt zum Mutterschutz hin beendest, noch spielt er eine Rolle wenn du die EZ vorzeitig beendest um Urlaub zu nehmen. Es zählt nur das Gehalt aus den 19,5 Stunden eine Rolle und dient als Referenz für den Mutterschaftalohn. Die vorzeitige Beendigung um Urlaub zu nehmen, muss Dein AG aber genehmigen. Die Beendigung um direkt in den Mutterschutz zu gehen, geht ohne vorherige Genehmigung durch den AG

von Suomi am 19.01.2023, 14:21



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

Vielen Dank! Der Arbeitgeber würde einer vorzeitigen Beendigung zustimmen, damit ich meinen alten Urlaub noch nehmen kann. Ich war mir halt unsicher ob das Mutterschaftsgeld dann eventuell mit dem einen Monat den ich dann noch bis zum Mutterschutz in Teilzeit arbeiten würde plus zwei Monate aus der 520 Euro Tätigkeit während der Elternzeit berechnet wird. Ist das sicher nicht so? Zählt Verdienst während der Elternzeit nie zur Berechnung des Mutterschaftsgeld dazu?

von Sina101185 am 19.01.2023, 16:26



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

Wenn du die EZ beendest vor dem Mutterschutz zählt der aktuelle Lohn und das ist der TZ Lohn.

von Suomi am 19.01.2023, 17:09



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

Aber ich habe dann nur den einen Monat TZ Lohn in dem ich meinen Urlaub ausbezahlt bekomme. Also im Februar 23. Zur Berechnung des Mutterschutzuuschuss vom AG zählen ja die letzten drei Monate. Zählt dann der Februar 23 mit TZ Lohn und der Januar 23 und Dezember 22 mit 520 Euro Lohn (während der Elternzeit) oder zählt der Februar 23 Teilzeitlohn und dann noch zwei L OK Monate des TZ Lohn vor der Elternzeit (Dez 19 und Jan 20)?

von Sina101185 am 19.01.2023, 17:27



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

Dauerhafte Erhöhung regelt das Mutterschaftsgeld Paragraph 21 Sonst würden ja alle Frauen die gar nicht arbeiten in ihrer ez kein Mutterschaftsgeld erhalten wenn sie die ez beenden

von MamaausM2 am 19.01.2023, 17:37



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

Ich glaube die vorherigen Antworten waren noch nicht deutlich genug. Du bekommst das Geld aus dem Teilzeitvertrag, egal ob Du vorher beendest oder zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Vorzeitig beenden und Urlaub nehmen wäre dumm, der Urlaub ist auch nach dem nächsten Kind noch da! §17 Abs. 2 BEEG

von HeyDu! am 20.01.2023, 07:08



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