Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechung des Elterngeldbetrags in meinem Falls, da ich den Resterholungsurlaub direkt nach dem Mutterschutz nehmen möchte (Vereinbarung mit dem Arbeitgeber). Mein Baby kam 10 Tage vor ET zur Welt, somit gelten bei mir der 1., 2. und 3. Lebensmonat als Basiselterngeld-Monate. Der 3. Lebensmonat besteht nun aus 5 Tage Mutterschaftsgelt inkl. Arbeitsgeberzuschuss, 2 Wochen Erholungsurlaub (8 Tage bei 80% Teilzeitbeschäftigung) und 10 Tage Basiselterngeld.  Wenn ich das Prozedere richtig verstehe, werden die zwei Wochen Urlaub als Erwerbstätigkeit gelten und der Betrag wird vom Gehalts-Netto-Summe für die Berechenung des Basiselterngeldes nur für diesen Monat abgezogen? Es handelt sich bei mir nicht um schwankenden Einkommen, da ich nach den zwei Wochen Elternzeit nehme.   Ist es finanziell sinnvoller, dass ich den Resturlaub im 4. Lebensmonat nehme und das Basiselterngeld dann für diesen Monat pausiere? Herzlichen Dank! 

von valeriesara am 31.01.2024, 13:58



Antwort auf: Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

Hallo, ja, letztere Variante. Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.01.2024



Antwort auf: Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

Ja die zweite Variante wäre die wirtschaftlichere, da du so kein Elterngeld verlierst.  Bedenke aber, wenn du im vierten Monat nach dem zwei Wochen Urlaub Elternzeit nimmst, sind diese beiden Wochen komplett unbezahlt. Das Elterngeld beginnt ja dann erst wieder im fünften Lebensmonat.  Den damit "gesparten" Monat Basiselterngeld könntest du dann bspw. im 13. Lebensmonat nutzen, wenn du dann auch noch in Elternzeit bist (oder dein Partner könnte ihn zusätzlich zu seinen eigenen Monaten mit übernehmen).   

von Dojii am 31.01.2024, 14:19



Antwort auf: Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

Super, herzlichen Dank für diese schnelle Rückmeldungen! Den damit "gesparten" Monat Basiselterngeld könnte ich dann im 13. Lebensmonat nutzen, auch wenn mein Partner keine Elterngeld bzw. Elternzeit beantragt, nicht wahr? 

von valeriesara am 31.01.2024, 15:22



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