Frage: Elternzeit und Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen: Am 4.7.24 endet meine 3jährige Elternzeit von Kind 1. Mein neuer Mutterschutz von Kind 2 beginnt voraussichtlich am 14.7.24 (dazwischen liegen 6 Arbeitstage). Urlaub/Überstunden habe ich nicht mehr genügend um dies abzudecken.  Kann ich den Urlaub aus der neuen Mutterschutzzeit für diese Tage vorziehen? Oder geht das nicht und das Arbeitsverhältnis endet? Ich befinde mich in einer besonderen Situation da ich in der Elternzeit von Kind 1 mit meiner Familie ins außereuropäischen Ausland ausgewandert bin, da mein Mann dort arbeitet. Ich könnte ein paar Tage aus dem Ausland/Home Office arbeiten, aber müsste mein AG das akzeptieren oder könnte er darauf bestehen, dass ich vor Ort sein muss? Laptop vom AG habe ich hier nicht...Wären die einzigen anderen Möglichkeiten eine Krankschreibung/Beschäftigungsverbot oder gibt es noch andere Möglichkeiten, um den Job zu behalten und in Mutterschutz und Elternzeit gehen zu können? Vielen Dank und liebe Grüße!

von Friedi am 13.02.2024, 07:04



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Hallo, Sie haben keine Ansprüche auf Freistellung oder Home Office. Es bleibt nur, mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Auch unbezahlter Urlaub ist natürlich für die Höhe des MG und des EG  negativ. Liebe Grüße NB  

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2024



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Dir bleibt nichts anderes übrig als mit dem AG zu sprechen. Weiß er das du Im Ausland bist? Falls nein, würde ich persönlich nichts davon sagen. Sondern darauf hinweisen, daß es sich für die paar Tage ja nicht unbedingt lohnt und du das gerne mit Urlaub überbrücken  würdest. Weiß er es, wird es schwieriger. AU uns BV kann er beides anzweifeln. Er ust ja nicht blöde. Für Urlaub u d homeoffice muss er zustimmen. Klappt das alles nicht, würde ich, bevor ich kündige, die paar Tage nach Deutschland reisen und mit ein billiges Hotelzimmer suchen. Sofern ihr hier keine Wohnung mehr habt. Ist ein überschaubarer Zeitraum.   

von Neverland am 13.02.2024, 16:40



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Also Krankschreibung oder BV wäre sicherlich die dümmste Idee. Beides passgenau z.B. ausgestellt in den USA, das würde garantiert Fragen aufwerfen. Da müsstest du dann schon gleich das gebuchte Flugticket mitschicken, um zu beweisen, dass du tatsächlich vor hattest zu kommen. Rede mit dem AG bzw stelle einen Urlaubsantrag. Wenn das nicht genehmigt wird, musst du antreten oder kündigen.

von KielSprotte am 13.02.2024, 18:28



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Frag doch nach (unbezahltem) Urlaub. Je nachdem, was du beruflich machst, dauert es ja ein paar Tage, bis du wieder eingearbeitet bist. Das lohnt sich für Niemanden. Das könntest du als Argument anbringen. Eigentlich hättest du deine neue Adresse mitteilen müssen.

von annarick am 13.02.2024, 19:16



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Mal ehrlich; warum sollte sich der AG Arbeit mit einer "Aktenleiche" machen? Sie schreibt ausgewandert, nicht vorübergehend etc. Auf welcher Grundlage will die AP muschugeld kassieren? Vollzeit, obwohl sie nie und nimmer den Vertrag erfüllen kann?

von KielSprotte am 13.02.2024, 19:21



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Der AG wird ja spätestens durch die Schwangerschaftsbescheinigung wissen, dass ihr nicht in Deutschlanf seid. Den Urlaub muss er dir nicht genehmigen, aber er hat auch nichts davon, wenn du die war Tage arbeitest. Hängt also von eurem Verhältnis ab. 

von 85kathali am 13.02.2024, 20:15



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Ja, der Arbeitgeber weiß, dass ich in Deutschland keine Meldeadresse habe und mich aktuell im Ausland befinde. Das habe ich natürlich kommuniziert.  Wenn es so einfach möglich wäre würde ich selbstverständlich die paar Tage abarbeiten. Ich kann aber tatsächlich nicht sagen ob ich eine Erlaubnis für einen 7 stündigen Flug bekäme in der 34 ssw (erstes Kind war Frühgeburt mit Kaiserschnitt, eine Fehlgeburt mit Ausschabung hatte ich auch bereits...). Danke für die Nachrichten!

von Friedi am 14.02.2024, 04:31



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

In der 34 SSW nimmt dich keine Fluggesellschaft mehr mit und ein sieben Stunden Flug ist auch nicht ohne. Fakt ist dein Arbeitgeber muss den Urlaub nicht genehmigen, er kann es muss es aber nicht. Dir bleibt nur übrig mit deinem Arbeitgeber zu reden und dann kannst du dementsprechend handeln, im dümmsten Fall musst du kündigen

von misses-cat am 14.02.2024, 07:52



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Man braucht halt Geld zum Leben. Und einfach kündigen und auf 14 Wochen Vollzeitlohn verzichten, muss man sich leisten können. Sonst wird doch auch Jeder geraten, die Elternzeit zum MuSchu zu beenden, damit man das Geld bekommt. Warum soll ihr das jetzt nicht gegönnt werden? Urlaub zu geben ist ja nun wirklich nicht so viel Arbeit. Und eine "passgenaue" Krankschreibung kann man halt damit begründen, dass man vorher keine gebraucht hat und im Mutterschutz dann auch wieder nicht. 

von annarick am 14.02.2024, 12:49



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Naja, es ist genug Zeit ggf. auch eher anzureisen.  Auch wenn Du derzeit im Ausland lebst, keiner kann nachweisen dass Du nicht zurückkommen würdest nach Ende der Elternzeit.  Maile (damit schriftlich) die Bestätigung der Schwangerschaft, wann der Mutterschutz beginnt. Teile mit, das Du den Arbeistvertrag aufrecht erhalten möchtest, wie die paar Tage gelöst werden können.  Gerne nimmst Du bezahlten oder unbezahlten Urlaub, den Du hiermit beantragst.  Alternativ würdest Du die wenigen Tage aber auch vor Ort sein können.   Zwecks Planungssicherheit für alle erbittest Du eine zeitnahe verbindliche Antwort     Ich wette das ist dann schnell gelöst    

von Sternenschnuppe am 14.02.2024, 15:22



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