Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit aufgrund einer erneuten Schwangerschaft. Mein Sohn ist im Mai 2013 geboren worden, ich bin momentan noch in Elternzeit bis Mai 2015. Nun bin ich erneut schwanger und werde voraussichtlich im Januar 2015 mein zweites Kind bekommen. Ich möchte deshalb nach der Geburt meines zweiten Kindes erneut zwei Jahre Elternzeit nehmen. Ich habe gelesen, dass ich meine jetzige Elternzeit vorzeitig beenden kann und dann die normale Mutterschutzzeit für das zweite Kind in Anspruch nehmen kann. Nun habe ich aber eine Teilzeitbeschäftigung angenommen ( ca. 6 Stunden/ Woche - bisher weiß mein Hauptarbeitgeber davon nichts). Muss ich dies meinem Hauptarbeitgeber mitteilen? Darf ich die Teilzeitstelle trotzdem weiterführen oder muss ich da kündigen? Habe ich trotz der Teilzeitstelle Anspruch auf vorzeitige Beendigung meiner Elternzeit und Inanspruchnahme des Mutterschutzes? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Florentinchen44
von florentinchen44 am 25.08.2014, 09:49