Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, wieder schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, zur Geburt meines 1. Sohnes habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Der Antrag hat zudem den Wunsch beinhaltet nach einem Jahr wieder 20 Stunden während der Elternzeit arbeiten zu kommen. Nachdem mein Sohn 6 Monate alt wurde entschieden wir uns, dass ich doch 32 Stunden anstatt 20 arbeiten möchte. Dies beantragte ich bei meinem Arbeitgeber. Dieser teilte mir mit, dass ich nur 20 beantragt hatte. Er kann mir voraussichtlich 25 Stunden anbieten. Die 32 Stunden muss er abklären und meldet sich Anfang August. Nun bin ich in der 14. SSW und traue mich noch nicht den Arbeitgeber darüber zu informieren, da ich ja noch keine eindeutige Antwort habe. Muss ich den Arbeitgeber über die Schwangerschaft schon informieren? Darf er einfach so die 32 Stunden ablehnen? Ist die Aussage "voraussichtlich 25 Stunden" ausreichend als schriftliche Bestätigung oder benötige ich einen extra Vertrag? Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

von isa2811 am 17.07.2023, 15:40



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, wieder schwanger

Hallo, entscheidend ist, wie der Antrag gestellt/ formuliert ist. Wenn es ein verbindlicher Antrag war der genehmigt wurde haben Sie Anspruch auf die 20 Std. Daran ändert auch die Schwangerschaft nichts Wenn der AG mit den Stunden hochgeht wäre das freiwillig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2023



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, wieder schwanger

Wenn du mitgeteilt hast, dass du während der Elternzeit 20 Stunden arbeiten möchtest, kann dein Arbeitgeber die 32 Stunden ablehnen, ohne dass er sich rechtfertigen muss. Die Aussage "voraussichtlich 25 Stunden" bringt dir nichts, voraussichtlich ist ja nichts verbindliches. Die Arbeiteszeit während deiner Elternzeit solltet ihr möglichst mit einem Nachtrag/Zusatz zum Arbeitsvertrag vereinbaren. Wann du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informierst, ist dir überlassen.

von chrissicat am 17.07.2023, 19:51



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