Guten Tag,
Meine Elternzeit endet Ende Mai… wenn ich jetzt eventuell wieder schwanger werde kurz vor Ende der Elternzeit wie läuft das dann? Wie bekomme ich wieder das gleiche Geld wie beim ersten Kind?
Mit freundlichen Grüßen
von
Hasi1709
am 26.02.2023, 14:43
Antwort auf:
Elternzeit wieder Schwanger?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten.
Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13).
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2023
Antwort auf:
Elternzeit wieder Schwanger?
Indem Du wieder bis zum nächsten Mutterschutz in dem Umfang wie vorher arbeitest.
von
Andrea6
am 26.02.2023, 15:18
Antwort auf:
Elternzeit wieder Schwanger?
Wenn die Elternzeit endet, gehst du halt wieder arbeiten
von
MamaausM2
am 26.02.2023, 15:47
Antwort auf:
Elternzeit wieder Schwanger?
Ob du wieder das gleiche EG wie beim ersten Kind bekommst, kann dir niemand bei den spärlichen Informationen beantworten.
Für das nächste Kind berechnet sich dein Elterngeld aus den 12 Monaten vor der Geburt. Mutterschutz wird ausgeklammert und 14 Monate EG. Sollte deine EZ länger gedauert haben und du bist nach dem 14ten Monat im Rahmen der Elternzeit nicht arbeiten gegangen, wären das Monate die mit 0 € in die Berechnung einfließen. Elternzeit wird nicht berücksichtigt. Endet deine Elternzeit, lebt dein Vertrag auf und den musst du erfüllen. Andernfalls rechtzeitig vorher kündigen oder sofern möglich Elternzeit verlängern oder Stunden kürzen.
von
Neverland
am 26.02.2023, 17:17