Hallo, ich bin im 2 Jahr Elternzeit meines Sohnes. Ich hab einen teilzeit in Elternzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und hätte am 1.9 anfangen müssen. Jetzt bin ich jedoch erneut schwanger und mein Arzt hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich hab zwar den unterschriebenen Vertrag aber ja noch nicht wieder gearbeitet, wie ist das mit dem Gehalt? Kriege ich jetzt das Gehalt was ich in der Teilzeit in Elternzeit bekommen hätte? Oder bekomme ich nichts, da ich ja nicht angefangen habe zu arbeiten?
Vielen Dank im voraus
von
PiaSophie
am 28.09.2023, 20:33
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit, vor dem ersten Tag wieder schwanger
Hallo,
Sie bekommen das Teilzeitgehalt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2023
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit, vor dem ersten Tag wieder schwanger
Weil du nicht schlechter aber auch nicht besser als eine nicht schwangere gestellt werden darfst.
Bin allerdings keine Anwältin
von
peekaboo
am 28.09.2023, 21:50
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit, vor dem ersten Tag wieder schwanger
ich würde auch sagen, dass du das Gehalt ganz normal bekommen müsstest, als wenn du arbeitest. :) herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
von
nadja26
am 29.09.2023, 05:08
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit, vor dem ersten Tag wieder schwanger
Moin,
so, wie es im Vertrag steht, denn so würdest du nicht schwanger arbeiten. Du darfst weder besser noch schlechter im BV gestellt werden. Alles Gute
von
sneram
am 29.09.2023, 07:52