Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht noch bis Ende August. Aus organisatorischen Gründen startet die Eingewöhnung von meinem Sohn (15 Monate alt) aber bereits im März, sodass ich genug Zeit für eine berufliche Neuorientierung habe. Denn ich möchte meinen Arbeitsplatz wechseln und aus persönlichen Gründen / Differenzen nicht zum alten Arbeitgeber zurückkehren. Nun bin ich im Bezug von Elterngeld-Plus bis Ende August, gleichzeitig Ende der Elternzeit. Sollte ich eine neue Anstellung finden (und mein Arbeitgeber mich mit einem Aufhebungsvertrag aus dem jetzigen Arbeitsverhältnis entlassen), rechnet sich der Neuverdienst in voller Höhe aufs Elterngeld an? Ich bin ein wenig irritiert, was ich da gelesen habe - denn wo besteht dann bitte der Vorteil von diesem Modell in Bezug auf eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit? Nach meiner Berechnung würden ca. 12h Wochenarbeitszeit, um mich an den neuen Arbeitsplatz einzuarbeiten, keinen finanziellen Vorteil ergeben. Eine traurige Rechnung, wenn dem so ist. Gestern habe ich meine erste Bewerbung versendet. Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Arbeit hier!
von Renilein9 am 22.01.2024, 11:38