Brückenteilzeit durch Elternzeit unterbochen - Erneute Beantragung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Brückenteilzeit durch Elternzeit unterbochen - Erneute Beantragung

Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, oder? Wird diese mit der Elternzeit beendet, unterbrochen oder gar pausiert? Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich nach dem 30.09.22 ja weiterhin Teilzeit arbeiten möchte. Ich habe aber jetzt im Brückenteilzeitgesetzt gelesen, dass ein erneuter Antrag erst 1 Jahr nach Beenden der letzten Brückenteilzeit möglich ist. Was ja bei mir dann nicht der Fall wäre, wenn das Enddatum der 01.02.2024 ist. Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Teilzeit (auch unbefristet)? Mein ursprünglicher Arbeitsvertrag ist 40 Stunden/Woche und ich bin seit 5 Jahren im Unternehmen (ca. 150 Mitarbeiter). Vielen Dank vorab für Ihre Zeit.

von Erika28 am 29.04.2024, 09:33



Antwort auf: Brückenteilzeit durch Elternzeit unterbochen - Erneute Beantragung

Hallo, ich würde die Ez verlängern und dann einen neuen Antrag stellen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2024



Antwort auf: Brückenteilzeit durch Elternzeit unterbochen - Erneute Beantragung

Hat es einen Grund, daß du nicht zunächst deine 3 Jahre Elternzeit ausnutzt?  Du kannst dich die EZ verlängern und weiterhin TZ un EZ arbeiten. Wenn bei der Brückenteilzeit tatsächlich eine 1 jährige Pause eingehalten werden muss, könntest du nach der aufgebrauchten EZ den Antrag auf Brückenteilzeit erneut stellen.

von MamavonMia123 am 29.04.2024, 12:40



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