Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, oder? Wird diese mit der Elternzeit beendet, unterbrochen oder gar pausiert? Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich nach dem 30.09.22 ja weiterhin Teilzeit arbeiten möchte. Ich habe aber jetzt im Brückenteilzeitgesetzt gelesen, dass ein erneuter Antrag erst 1 Jahr nach Beenden der letzten Brückenteilzeit möglich ist. Was ja bei mir dann nicht der Fall wäre, wenn das Enddatum der 01.02.2024 ist. Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Teilzeit (auch unbefristet)? Mein ursprünglicher Arbeitsvertrag ist 40 Stunden/Woche und ich bin seit 5 Jahren im Unternehmen (ca. 150 Mitarbeiter). Vielen Dank vorab für Ihre Zeit.
von Erika28 am 29.04.2024, 09:33