Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in EZ und habe vor einigen Tagen auch noch eine Verlängerung auf 1,5 Jahre beantragt, welche mir nach telefonischer RS vorausichtlich bewilligt wird. Ich benötige diese, da ich bis dahin besser abschätzen kann ob mein Kind eine Betreuung bekommt und auch, wie gut es dort eingewöhnt ist. Davon hängt dann nämlich für mich auch ab, ob ich überhaupt in meine alte Stelle zurückkehren kann, da ich dort auf jeden Fall wieder in Schichtdiensten werde arbeiten müssen. Daher möchte ich die EZ nun gerne nutzen um meine Fühler nach einer geeigneteren Position "auszustrecken". Ggf. würde ich für diese meine EZ auch etwas früher als zuletzt geplant abbrechen, wenn alle anderen genannten Faktoren bis dahin stimmen. Natürlich würde ich zuvor fristgerecht kündigen. Meine Frage ist nun jedoch: gibt es einen Grund meinen jetzigen Arbeitgeber über die Stellensuche bereits zu informieren? Tatsächlich gibt es nämlich auch ein Restrisiko, dass dieser über Umwege zufällig davon erfährt. Zudem Frage ich mich, wie es mit der Krankenversicherung aussieht (bin derzeit über meinen Mann familienversichert, allerdings aus Kulanz der KK, da ich zuletzt freiwillig versichert war). Sollte sich nun ein Zeitfenster zwischen Kündigung der alten Stelle und Antritt der neuen ergeben, würde dies weiterhin so funktionieren? Außerdem frage ich mich, ob ich mich im letztgenannten Fall "Weiterbildungen" beim Arbeitsamt unterziehen müsste, sollte der neue Vertrag ggf. noch nicht unterschrieben sein o.ä.. Oder könnte ich dann über die EZ argumentieren (auch wenn der Vertrag dann ja schon aufgelöst wäre), um nicht noch zu solchen Kursen zu müssen, die in meiner Situation dann ja auch nicht sinnvoll wären? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Nakarta
von Nakarta am 24.01.2019, 11:47