Liebe Frau Bader,
ich bin noch ca. vier Monate in Elternzeit, habe nun aber eine neue Stellenzusage, möchte also nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurück. Allerdings geht meine neue Stelle bereits in gut einem Monat los.
Ist das problematisch? Mein alter AG erwartet mich ja eh nicht früher als in vier Monaten. Ich habe also genügend Zeit, zu kündigen (meine Frist liegt bei 3 Monaten).
Oder benötige ich einen Aufhebungsvertrag o.ä. um einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen bzw. die Elternzeit früher zur beenden (die Elternzeit bezieht sich doch eh auf einen bestimmten AG, oder)?
Ich freue mich sehr über Nachricht.
Danke und beste Grüße!
von
käthe19
am 25.09.2021, 22:58
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit
Hallo,
wenn es eine Teilzeittätigkeit ist, muss er zustimmen, wenn es mehr als 30 Std/ Wo sind, endet automtaisch die EZ - und Sie haben ein Problem.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Mo. zum ende der EZ. Taggenau.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2021
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit
hattest du schon kontakt mit deinem AG? du benötigst eigentlich seine genehmigung wenn du eine andre arbeitsstelle antreten möchtest. und mehr als 30 h sind während der elternzeit nicht möglich, auch wenn es nur vier monate sind. was, wenn die neue stelle nix ist? ich (habe es so gemacht) würde, wenn möglich, die EZ verlängern, IN DIESER beim anderen AG anfangen und dann erst den hauptarbeitgeber kündigen wenn die probezeit durch ist und der job wirklich passt und spaß'macht. geht halt nur wenn du noch ez hast. andernfallst stehst du ohne gar nix da.
von
mellomania
am 26.09.2021, 20:12
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit
Es sind genau 30 Stunden. Was ist dann?
Was meinen Sie mit "dann endet die Elternzeit und Sie haben ein Problem"? Ich möchte die Elternzeit ja vorzeitig beenden.
Beste Grüße und danke für die Hilfe!
von
käthe19
am 27.09.2021, 15:30
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit
Sie meinen ab 30 Std. hat mein alter AG automatisch Anspruch auf mich, das heißt, ich kann einen anderen Vertrag mit 30 Std. plus eh gar nicht antreten?
Welche Möglichkeiten gäbe es denn für mich?
Wenn ich ohne Zustimmung einen Teilzeitvertrag antrete, was könnte schlimmstenfalls passieren ? Ich verhalte mich vertragsbrüchig und mein alter AG könnte was machen? (Kündigen möchte ich ja eh)
Mein alter AG ist leider nicht entgegenkommend und wird vermutlich in keine Richtung zustimmen (also weder einer anderen Tätigkeit in Teilzeit, noch einem Aufhebungsvertrag). Um einen Aufhebungsvertrag zu bitten, wäre vermutlich aber am sinnigsten, oder?
Es geht um 30 Std/Wochen, das ließe sich aber ggf anpassen. Auf Rechnung (geringfügig/selbstständig) geht als Übergang vermutlich auch nur nach Zustimmung?
Danke und beste Grüße
von
käthe19
am 27.09.2021, 16:08
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit
U darfst nicht woanders arbeiten, wenn der AG nicht zustimmt!!!
Und während der ez darfst du nicht mehr als 30 h die Woche arbeiten
von
MamaausM
am 27.09.2021, 18:33