Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde aufgrund einer Änderung des Einzugsgebietes für 2025 einer neuen Grundschule (B) zur Einschulung zugewiesen. Haben wir hier evtl. eine Aussicht auf Erfolg, einen Antrag auf Genehmigung des Besuchs einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks (§ 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes - NSchG) zu stellen? - Grundschule A hat Betreuungszeiten bis 12:25, 14:00 und 15:20; Grundschule B nur bis 12:40 und 15:20 - Mutter und Vater sind beide berufstätig und würden die Betreuungszeit bis 14:00 bevorzugen - Grundschule B ist 5,4 km weiter vom Wohnort entfernt - Alle anderen Kindergartenkinder wurden der Grundschule A zugewiesen - das gesamte soziale Leben findet im Ort der Grundschule A statt - Unser Sohn hat keine Geschwister Vielen Dank für Ihr Hilfe!
von Moin2025 am 01.05.2024, 09:50