Sehr geehrte Frau Bader,
Meine Tochter wird im September eingeschult. Aktuell ist unsere ganze Familie noch im Schulsprengel gemeldet. Mein Mann und ich haben uns getrennt und spätestens Ende des Jahres werde ich ausziehen und in einen angrenzenden, günstigeren Stadtteil ziehen. Die Kinder werden zu 65 Prozent von mir betreut.
Kann meine Tochter trotzdem in der Grundschule bleiben,weil mein Mann dort noch seinen Wohnsitz hat? Kann mein Mann für sie einen Nebenwohnsitz anmelden und reicht der Nebenwohnsitz, damit meine Tochter in der Schule bleiben darf?
Vielen Dank schon im voraus!
Mitglied inaktiv - 09.05.2020, 21:14
Antwort auf:
Trennung, kann Kind in Grundschule bleiben(Vater bleibt im Sprengel)?
Hallo,
das hängt vom Bundesland ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2020
Antwort auf:
Trennung, kann Kind in Grundschule bleiben(Vater bleibt im Sprengel)?
nein. neben wohnsitz geht nicht. du kannst aber einen schulbezirkswechsel beantragen bei der neuen zuständigen schule. geht aber nur, wenn du nachweisen kannst, dass das kind dort vom vater abgeholt und mittags betreut wird. wenn die schule zu viele anmeldungen hätte, fallen die wechselkinder eben raus. was wäre das problem dass das kind an eine andere schule geht?
von
mellomania
am 10.05.2020, 13:14
Antwort auf:
Trennung, kann Kind in Grundschule bleiben(Vater bleibt im Sprengel)?
Soweit ich weiß kommt es darauf an, wo der Wohnsitz des Kindes (!) zur Zeit der Schulanmeldung ist. Wenn das zur Zeit der Anmeldung Eure Einzugsschule ist, dann muss sie selbstverständlichnicht die Schule wechseln, wenn Du später umziehst.
Aber das kannst Du selbst nachschauen, sowas ist online gestellt.
von
Berlin!
am 10.05.2020, 18:20
Antwort auf:
Trennung, kann Kind in Grundschule bleiben(Vater bleibt im Sprengel)?
Hallo,
Das ist wahrscheinlich wieder abhängig vom Bundesland. In Bayern ist es so, dass die Kinder auch während des Schuljahres wechseln müssen, wenn sie in einen anderen Schulsprengel ziehen.
Gut begründete Ausnahmen sind möglich.
Wenn dein Kind z. B nach Schulschluss vom Vater betreut wird, ist das z.B. ein nachvollziehbarer Grund.
LG luvi
von
luvi
am 11.05.2020, 11:45